Recht

Vormundschaftsrecht: Änderungen mit Verbänden und Fachwelt abstimmen

Der Deutsche Verein kritisiert den aktuell vorligenden Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Vormundschaftsrechts als nicht ausgereift. Auch sollten der Praxis keine konkreten Organisations- und methodische Verfahrensvorgaben gemacht werden.

11.03.2010

In seiner Stellungnahme zum Referentenentwurf eines Gesetzes zur Änderung des Vormundschaftsrechts, mit dem der Kinderschutz im Bereich der Amtsvormundschaft weiter verbessert werden soll, rät der Deutsche Verein davon ab, die Reform einzelner Regelungen zur Amtsvormundschaft zum jetzigen Zeitpunkt vorzuziehen. Er empfiehlt, sie stattdessen mit der geplanten umfassenden Reform des Vormundschaftsrechts zusammenzuführen.

„Der Entwurf enthält gute Ansätze. Viele Überlegungen der Fachwelt wurden jedoch nicht berücksichtigt,“ so Michael Löher, Vorstand des Deutschen Vereins. „Es ist bedauerlich, dass wieder einmal voreilig ein Gesetzesvorhaben in Angriff genommen wird, ohne im Vorfeld das Gespräch mit Verbänden und der Fachwelt zu suchen. Wir brauchen ausreichend Zeit für Diskussionen. Hier wurde der zweite Schritt vor dem ersten getan.“ Inhaltlich kritisiert der Deutsche Verein insbesondere die gesetzlichen Vorgaben des konkreten methodischen Vorgehens: Die Häufigkeit des persönlichen Kontakts mit dem Mündel oder die Fallzahl von Vormundschaften, die ein Amtsvormund gleichzeitig führt, sei vom Einzelfall und von der Situation vor Ort abhängig und damit der Praxis zu überlassen.

 

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