Hinweise an die Gesetzgebung

Notwendige Neuerungen im SGB VIII für eine kinderrechtsbasierte Vormundschaft

Anknüpfend an das Bundestagsfachgespräch vom 17. April 2023 unter dem Titel „Kinder unter Vormundschaft: Baustellen und Weiterentwicklungsbedarf der Vormundschaftsrechtsreform im BGB und SGB VIII“, an dem Mitglieder des Familien- und Rechtsausschusses des Deutschen Bundestages teilgenommen haben, hat das Bundesforum nun Hinweise zum Reformbedarf im SGB VIII veröffentlicht.

21.11.2023

Die Hinweise zum Reformbedarf im SGB VIII sind auf der Website des Bundesforum Vormundschaft und Pflegschaft e. V. veröffentlicht.

Vor dem Hintergrund der am 01.01.2023 in Kraft getretenen Vormundschaftsrechtsreform, zielen die Hinweise auf Probleme ab, welche die Reform bislang offen ließ. Es geht dabei vor allem um das SGB VIII, für das zurzeit ein Reformprozess mit dem Ziel einer inklusiven Kinder- und Jugendhilfe im Gange ist.

Bessere Durchsetzung der Kinderrechte

Dabei sollten zugleich bestehende Probleme im Bereich der Vormundschaften berücksichtigt werden: Das Bundesforum setzt sich dafür ein, dass die gesetzliche Maximalfallzahl für Vormundschaften auf 30 gesenkt wird; junge Menschen und Vormund*innen bessere Möglichkeiten zur Durchsetzung der Kinderrechte erhalten und in § 87c SGB VIII berücksichtigt wird, dass personelle Kontinuität in der Amtsvormundschaft auch bei Aufenthaltswechseln des Kindes im Einzelfall sehr wichtig sein kann. Außerdem fordert das Bundesforum verbesserte Finanzierungsmöglichkeiten für die Vereins- und berufliche Vormundschaft ein.

Redaktion: Ruth Seyboldt

Back to Top