Recht

Rücknahme der Vorbehalte bei den Vereinten Nationen

Die Erklärung zur Rücknahme der Vorbehalte zur UN-Kinderrechtskonvention sind zurückgenommen und werden am heutigen Donnerstag, den 15. Juli 2010 beim Generalsekretär der Vereinten Nationen hinterlegt.

15.07.2010

Berlin, den 15. Juli 2010.

Die National Coalition begrüßt, dass die Erklärung zur Rücknahme der Vorbehalte zur UN-Kinderrechtskonvention am heutigen Tag beim Generalsekretär der Vereinten Nationen in New York hinterlegt wird.

„Damit gilt die UN-Kinderrechtskonvention in Deutschland nach 18 Jahren endlich vorbehaltslos“, erklärten Dr. Sabine Skutta und Dr. Jörg Maywald, Sprecher der National Coalition.

Die vom UN-Ausschuss für die Rechte des Kindes wie auch von der National Coalition und ihren Mitgliedsverbänden in der Vergangenheit kritisierte Aufrechterhaltung der Vorbehalte führte insbesondere dazu, dass international übliche Standards für Flüchtlingskinder in Deutschland viele Jahre nicht galten, mit für sie einschneidenden negativen Folgen. Die Einschränkungen bezogen sich insbesondere auf Ziffer IV der Interpretationserklärung, den so genannten Ausländervorbehalt. Der Beschluss zur Rücknahme der Vorbehalte, der bereits am 03.05.2010 durch das Bundeskabinett erfolgte, ist deshalb besonders im Interesse der Flüchtlingskinder zu begrüßen, die damit u. a. endlich die gleichen Chancen auf Bildung und medizinische Hilfe erhalten.

„Jetzt müssen Taten folgen“, so Skutta und Maywald weiter. „In den kommenden Monaten wird sich zeigen, ob Deutschland tatsächlich ohne Wenn und Aber für die Rechte der Kinder steht. Die Bundesregierung ist gefordert die Weichen dafür zu stellen, auch Kinder nicht-deutscher Herkunft unter den vollen Schutz des Völkerrechts zu stellen. Die Regelungen im Asyl-, Aufenthalts- und Sozialrecht müssen an die Bestimmungen der UN-Kinderrechtskonvention angepasst werden. Von den Ländern und Kommunen erwarten wir, dass sie Flüchtlingskindern in vollem Umfang alle Leistungen gewähren, die deutsche Kinder bekommen und entsprechend Artikel 3 der UN-Kinderrechtskonvention bei allen Entscheidungen das Wohl der Kinder vorrangig im Blick haben.“

Die National Coalition für die UN-Kinderrechtskonvention in Deutschland (NC), unter Rechtsträgerschaft der Arbeitsgemeinschaft für Kinder- und Jugendhilfe - AGJ, ist ein Zusammenschluss von rund 100 Organisationen und Verbänden, die sich für die Verwirklichung der Kinderrechte in Deutschland einsetzen und auf Mängel der Umsetzung der Kinderrechtskonvention in Deutschland (UN-KRK) aufmerksam machen.

Pressekontakt zur National Coalition: Kirsten Schweder: (030) 400 40-216 / 0163 62 789 16

Weitere Informationen zur National Coalition finden Sie auch im Internet unter <link http: www.national-coalition.de _blank external-link-new-window external link in new>www.national-coalition.de

Sowie zum Kinder- und Jugendreport unter <link http: www.kinder-jugendreport.de _blank external-link-new-window external link in new>www.kinder-jugendreport.de

Die National Coalition wird aus Mitteln des Kinder- und Jugendplans des Bundes gefördert.

Herausgeber: National Coalition für die Umsetzung der UN-Kinderrechtskonvention in Deutschland

Schlagworte:

Kinderrechte
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