Recht
Neuer völkerrechtlicher Vertrag zu Kinderrechten: Menschenrechtsrat will Beschwerdemöglichkeit für Kinder
Künftig wird es ein individuelles Beschwerdeverfahren für Kinder innerhalb des UN-Systems geben. Darauf verständigte sich der UN-Menschenrechtsrat einstimmig auf seiner gestrigen Sitzung in Genf. Das Beschwerdeverfahren wird es Kindern künftig ermöglichen, sich vor dem UN-Ausschuss für die Rechte des Kindes in Genf zu beschweren, wenn ihre Rechte verletzt werden und der eigene Staat nichts dagegen unternimmt.
25.03.2010
(Duisburg/ Genf, 25. März) „Das ist ein großer Erfolg, weil damit bekräftigt wird, dass Kinder Träger von Rechten sind“, freut sich Barbara Dünnweller, Kinderrechtsexpertin der Kindernothilfe. Außerdem setzt die öffentliche Aufmerksamkeit Unrechtsstaaten künftig mehr unter Druck.
Nachdem mit der Initiative von 41 Staaten bereits im vergangenen Juni eine wesentliche Weichenstellung vorgenommen worden war, ist das Vorhaben jetzt von 53 Staaten mit einer Resolution eingebracht und vom Menschenrechtsrat verabschiedet worden. Eine Arbeitsgruppe wird nun den Text für ein so genanntes Fakultativprotokoll erarbeiten. „Dabei ist wichtig, dass das Verfahren, mit dem Kinder auf UN-Ebene Beschwerde einlegen können, kindgerecht gestaltet wird,“ so Dünnweller. Es müssen zum Beispiel Zeichnungen von Kindern, die missbraucht wurden, als Beweisstück zugelassen werden.
Die Kindernothilfe hatte vor elf Jahren die Diskussion über ein solches Beschwerdeverfahren in Gang gebracht und das Thema zu einem ihrer Arbeitsschwerpunkte im Bereich Kinderrechte gemacht. Sie wird den weiteren Prozess aktiv begleiten. Die Staaten werden noch über viele Details diskutieren, unter anderem über die Frage, ob es auch eine Kollektivbeschwerde geben soll. Dabei ist es möglich, dass auch Organisationen wie die Kindernothilfe Beschwerden einreichen können, wenn Kinderrechte verletzt werden und ein Staat untätig bleibt.
Im Dezember 2010 wird die Arbeitsgruppe bereits über einen ersten Entwurf des Protokolls beraten. „Wir gehen davon aus, dass wir Ende 2011 einen neuen völkerrechtlichen Vertrag bekommen“, meint Barbara Dünnweller.
Herausgeber: Kindernothilfe e.V.
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