Recht

Kooperationsverbot im Wissenschaftsbereich lockern

Die Länder haben in ihrer Plenarsitzung am 19. September 2014 den Gesetzentwurf der Bundesregierung zur Lockerung des sogenannten Kooperationsverbots im Wissenschaftsbereich beraten.

19.09.2014

In ihrer Stellungnahme begrüßen sie die in dem Gesetzentwurf vorgesehenen erweiterten Möglichkeiten der Zusammenarbeit von Bund und Ländern in der Wissenschaft. Jedoch stehe der gesamte Bildungsbereich vor großen Herausforderungen und bedürfe insgesamt neuer Formen der Zusammenarbeit und eines stärkeren Engagements des Bundes.

Der Bundesrat fordert die Bundesregierung daher auf, die gesetzlichen Voraussetzungen für eine ausreichende und dauerhafte Finanzierung der öffentlichen Bildungsausgaben zu ermöglichen. So könne der Bund zum Beispiel dauerhaft die Finanzierung der Schulsozialarbeit und der „Initiative Bildungskette“, die Jugendlichen den Übergang von der Schule in den Beruf erleichtern soll, übernehmen.

Die Bundesregierung möchte die Zusammenarbeit von Bund und Ländern im Wissenschaftsbereich intensivieren. Mit dem vorliegenden Gesetzentwurf will sie daher das sogenannte Kooperationsverbot lockern, das im Zuge der Föderalismusreform I in die Verfassung eingefügt worden war. Das Kooperationsverbot erlaubt dem Bund bisher nur in engen Grenzen, den Wissenschaftsbereich finanziell zu fördern. Die Neufassung des Artikels 91 b Absatz 1 des Grundgesetzes soll nun die verfassungsrechtlichen Rahmenbedingungen für eine erweiterte Kooperation von Bund und Ländern im Wissenschaftsbereich schaffen.

Quelle: Plenarsitzung des Bundesrates am 19.09.2014

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