Recht

Kinderrechte: Kein Thema mehr? Der Nationale Aktionsplan „Für ein kindergerechtes Deutschland 2005-2010“ läuft ohne konkrete Perspektive aus.

Die National Coalition für die Umsetzung der UN-Kinderrechtskonvention in Deutschland fordert die Bundesregierung auf, ihr im Koalitionsvertrag von CDU/CSU und FDP gegebenes Versprechen einer Stärkung der Kinderrechte durch einen systematischen Maßnahmenplan einzuhalten.

09.12.2010

Anlässlich des Aktionsplans „Für ein kindergerechtes Deutschland 2005-2010“ (NAP) und des Abschlusskongresses „Perspektiven für ein kindergerechtes Deutschland" in Berlin erklärten Dr. Sabine Skutta und Dr. Jörg Maywald, Sprecher der National Coalition:

„Von einer vollständigen Umsetzung der in der UN-Kinderrechtskonvention festgeschriebenen Rechte sind wir in Deutschland noch weit entfernt. Um wirklich alle Kinder in Deutschland unter den vollen Schutz des Völkerrechts zu stellen, sind weiterhin sowohl rechtliche Reformen als auch konkrete Maßnahmen dringend erforderlich.“

„Kinderrechte sind immer noch nicht ausdrücklich im Grundgesetz enthalten. Umweltpolitik, Bildungspolitik und Städtebau müssen kinderrechtsbasiert konzipiert werden. Die systematische Zerstörung der Chancen der nachwachsenden Generation darf so nicht weiter gehen. Neben einem verbesserten Kinderschutz dürfen auch die Beteiligungs- und Förderrechte von Kindern und Jugendlichen nicht zu kurz kommen. Die Zahlen zu Kinderarmut, Bildungsverlierern und fehlender Beteiligung von Kindern sprechen eine deutliche Sprache.“

Die National Coalition fordert die Bundesregierung auf, ihr im Koalitionsvertrag von CDU/CSU und FDP gegebenes Versprechen - „Wir setzen uns für eine Stärkung der Kinderrechte ein. Diese Rechte müssen im Bewusstsein der Erwachsenen stärker verankert werden. Wir wollen in allen Bereichen, insbesondere bei den Schutz-, Förder- und Partizipationsrechten, kindgerechte Lebensverhältnisse schaffen“ - (S.71) durch einen systematischen Maßnahmenplan einzuhalten. Dazu gehört auch ein fortlaufendes Überprüfen der Fortschritte durch ein Monitoring, so wie es für die UN-Behindertenrechtskonvention in Deutschland schon praktiziert wird.

Die Vorbehalte zur UN-Kinderrechtskonvention wurden von der Bundesregierung zwar jüngst zurück genommen, die bisherigen Kinderrechtsverletzungen bestehen aber nach wie vor: „Wir sehen großen Handlungsbedarf im Bereich des Asyl-, Aufenthalts- und Sozialrechts. Die Heraufsetzung der Verfahrensfähigkeit von 16 auf 18 Jahre für unbegleitete minderjährige Flüchtlinge, die Umsetzung ihrer Schulpflicht in allen Bundesländern sowie ein uneingeschränkter Anspruch auf Gesundheitsfürsorge und Kinder- und Jugendhilfe gehören ebenso dazu wie die Verwirklichung ihres Rechts auf Familienzusammenführung und Änderungen der Bleiberechtsregelung“, so Skutta und Maywald.

Herausgeber: National Coalition für die Umsetzung der UN-Kinderrechtskonvention in Deutschland

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