Recht

Kinderlärm: Deutsches Kinderhilfswerk weist auf gesetzgeberische Verantwortung der Länder hin

„Wir begrüßen den Beschluss der Bundesländer, gleichzeitig können sie, wie das Land Berlin, ihre Zuständigkeit für den sozialen Lärm nutzen und das Spiel von Kindern selbst privilegieren“, so Anne Lütkes, Vizepräsidentin des Deutschen Kinderhilfswerkes.

05.03.2010

„Wir begrüßen den Beschluss der Bundesländer, gleichzeitig können sie, wie das Land Berlin, ihre Zuständigkeit für den sozialen Lärm nutzen und das Spiel von Kindern selbst privilegieren“, so Anne Lütkes, Vizepräsidentin des Deutschen Kinderhilfswerkes.

Die Neuregelung des Landes-Immissionsschutzgesetzes in Berlin (LImSchG Bln), die im Januar das Berliner Abgeordnetenhaus passiert hat, weist den richtigen Weg. Nun sind die anderen Bundesländer aufgefordert, das Signal aus Berlin aufzugreifen.

„Eine Änderung des Bundesimmissionsschutzgesetzes und der Baunutzungsverordnung ist darüber hinaus richtig und wichtig. Allerdings werden davon wohl eher jüngere Kinder in Kitas, jedoch nicht ältere Kinder profitieren, die Spiel- und Bolzplätze nutzen,“ so Lütkes weiter. Auch ihnen muss es möglich sein, ihrem Bewegungsdrang im öffentlichen Raum nachzugehen. Um den durch spielende Kinder und Jugendliche erzeugten Lärm grundsätzlich zu privilegieren, ist eine Aufnahme der Kinderrechte ins Grundgesetz sinnvoll.

Mehr Informationen unter: http://www.bundesrat.de/cln_152/SharedDocs/Drucksachen/2009/0801-900/831-09,templateId=raw,property=publicationFile.pdf/831-09.pdf

Herausgeber: Deutsches Kinderhilfswerk e.V.

 

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