Recht

Kinderkommission fordert: "Kinderrechte stärken"

Die Stärkung der Kinderrechte ist ein zentrales Anliegen der Kinderkommission des Deutschen Bundestages. Gemeinsam mit dem Aktionsbündnis Kinderrechte hat die Kinderkommission gestern den Diskussionsprozess um die Aufnahme der Kinderrechte in das Grundgesetz auf einem Symposium im Bundestag fortgesetzt.

15.02.2011

Die Stärkung der Kinderrechte ist ein zentrales Anliegen der Kinderkommission des Deutschen Bundestages. Gemeinsam mit dem Aktionsbündnis Kinderrechte hat die Kinderkommission gestern den Diskussionsprozess um die Aufnahme der Kinderrechte in das Grundgesetz auf einem Symposium im Bundestag fortgesetzt.

Vertreter von Verbänden, Wissenschaft und Politik fordern die Aufnahme der Kinderrechte in das Grundgesetz. Dies würde ein Signal an die ganze Gesellschaft geben, Kinder als eigenständige Persönlichkeiten anzuerkennen und ihren Rechten in allen Bereichen Nachdruck zu verleihen.

So sieht die Kinderrechtskonvention der Vereinten Nationen den Vorrang des Kindeswohls bei allen staatlichen Maßnahmen vor. Der UN-Kinderrechteausschuss hat der Bundesregierung daher eine Stärkung der Kinderrechte in der Verfassung nahegelegt.

Die Kinderkommission begrüßt, dass Deutschland im vergangenen Jahr endlich die Vorbehalte zur Kinderrechtskonvention zurückgenommen hat. Dafür hatte die Kinderkommission jahrelang gekämpft. Es ist nun zu prüfen, welche Maßnahmen ergriffen werden müssen, damit das Prinzip des Kindeswohlvorrangs nun auch gegenüber Flüchtlings- und Migrantenkindern volle Wirkung entfalten kann.

Die Kinderkommission begleitet den Umsetzungs- und Weiter-entwicklungsprozess der Kinderrechtskonvention und begrüßt die Fortschritte bei der Einrichtung des Individualbeschwerdeverfahrens. Sie setzt sich für ein fortschrittliches und effektives Konzept der Individualbeschwerde ein, welches viele Beschwerdewege zulässt und die Subjektstellung von Kindern stärkt.

http://www.jugendhilfeportal.de/wai1/showcontent.asp?ThemaID=6640

Herausgeber: Deutscher Bundestag

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