Recht
Kinderarbeit in Bolivien: Neues Gesetz schützt Kinder nicht ausreichend
Die Nachricht über die Legalisierung von Kinderarbeit ab zehn Jahren durch das bolivianische Parlament nimmt die Kindernothilfe mit gemischten Gefühlen auf.
08.07.2014
Das neue Gesetz soll den Interessen und Forderungen arbeitender Kinder Rechnung tragen und wurde unter Beteiligung der bolivianischen Kindergewerkschaft "Union der arbeitenden Kinder und Jugendlichen Boliviens" (UNATsBO) verfasst. "Die Einbeziehung von Kindern bei der Erstellung des Gesetzesentwurfs ist ein gutes und wichtiges Zeichen, trotzdem berücksichtigt diese Parlamentsentscheidung den Kindesschutz nicht ausreichend", warnt Christoph Dehn, stellvertretender Vorstandsvorsitzender der Kindernothilfe.
Rund 850.000 Mädchen und Jungen müssen in Bolivien arbeiten, um zu ihrem eigenen Unterhalt und zum Familieneinkommen beizutragen. Ein schlichtes Verbot von Kinderarbeit würde die Armutssituation im Land nicht ändern und das Selbstbestimmungsrecht der Kinder und Jugendlichen nicht ausreichend berücksichtigen, so Dehn weiter. "Das neue Gesetz erkennt die Realität der Kinder an, will ihre Rechte stärken und soll sie aus der Illegalität herausholen."
Trotzdem befürchtet die Kindernothilfe, dass durch das neue Gesetz das Recht der Kinder auf Bildung nicht ausreichend geschützt wird. Arbeitende Kinder müssen zwar zukünftig bei einer Behörde eine Arbeitserlaubnis beantragen, allerdings ist bislang nicht geklärt, wie die Überprüfung der konkreten Arbeitsbedingungen aussehen soll und wie die Schutzbedürfnisse der Kinder gewahrt werden können.
"Die bolivianische Regierung darf auf keinen Fall das Ziel aus den Augen verlieren, Kinderarbeit ein für alle mal überflüssig zu machen. Sie muss für die Überwindung von extremer Armut andere Wege finden, als Kinderarbeit ab zehn Jahren rechtlich zu tolerieren", so Dehn weiter.
Quelle: Kindernothilfe vom 07.07.2014
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