Recht
Jugendliche Geduldete: Neues Gesetz schützt vor Abschiebung
Am heutigen Donnerstag (02.07.2015) wird das Gesetz zur Neubestimmung des Bleiberechts und der Aufenthaltsbeendigung beraten. Für heranwachsende Geduldete bringt es Verbesserungen mit sich. Ebenso wurden Regelungen zur Abschiebungshaft und Familienzusammenführung überarbeitet.
02.07.2015
Staatsministerin Aydan Özoğuz, Beauftragte für Migration, Flüchtlinge und Integration, teilte anlässlich der Beratung mit: "Das Gesetz bringt für Tausende seit Jahren geduldete Ausländerinnen und Ausländer endlich die Perspektive auf einen rechtmäßigen humanitären Aufenthalt. Damit endet für viele Geduldete und ihre Familien, die längst ihre Heimat hier gefunden haben, eine jahrelange Unsicherheit. Mit dem stichtagsunabhängigen Bleiberecht beenden wir den unerträglichen Zustand der Kettenduldungen und eröffnen den Betroffenen die Chance, einen unbefristeten Aufenthaltstitel zu erhalten."
Was ist neu?
- Für jugendliche und heranwachsende Geduldete, die eine qualifizierte Berufsausbildung aufnehmen wollen, wurde für die Dauer der Ausbildung Schutz vor Abschiebung erreicht.
- Im Falle eines erfolgreichen Ausbildungsabschlusses können sie dann eine Aufenthaltserlaubnis erhalten und damit in Deutschland bleiben. Gleichwohl sind aber gerade für junge Geduldete noch einige rechtliche Verbesserungen durchzusetzen.
- Die Familienzusammenführung zu subsidiär Geschützten wird erleichtert. Opfer von Folter oder willkürlicher Gewalt im Rahmen eines bewaffneten Konflikts sollen wie anerkannte Flüchtlinge nach der Genfer Flüchtlingskonvention behandelt werden.
- Beim Ehegattennachzug wird die viel zu enge und unionsrechtswidrige Regelung zum Nachweis einfacher deutscher Sprachkenntnisse vor der Einreise geändert. Damit nimmt der Deutsche Bundestag Argumente aus der Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofes in Luxemburg auf.
- Erkennbare Härtefälle müssen deshalb bereits bei der Beantragung des Visums berücksichtigt werden, um einer unnötig langen Trennung der Eheleute entgegenzuwirken.
Quelle: Presse- und Informationsamt der Bundesregierung vom 02.07.2015.
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