Recht
Gewaltprävention und Opferschutz durch Täterarbeit
Der Bundesrat will Gewalttäter verstärkt in die Verantwortung nehmen. In einem heute beschlossenen Gesetzentwurf wirbt er für die Täterarbeit als wichtiges Element der Gewaltprävention und des Opferschutzes.
05.03.2010
Staatsanwaltliche oder gerichtliche Weisungen sollen Straftäter zur Teilnahme an qualifizierten Täterprogrammen bewegen.
Solche Programme versuchen, Verhaltens- und Wahrnehmungsänderungen auf Täterseite zu bewirken und die Fähigkeit zur Verantwortungsübernahme und Selbstkontrolle zu vermitteln. Gerade zur Bekämpfung von häuslicher Gewalt und Beziehungsdelikten sei es wichtig, die Täterarbeit als Teil einer Interventionskette einzusetzen, heißt es zur Begründung.
Nach dem Entwurf können Staatsanwälte oder Gerichte künftig Ermittlungs- bzw. Strafverfahren einstellen und zugleich die Weisung erteilen, dass der Beschuldigte innerhalb eines Jahres an einem qualifizierten Täterprogramm teilnimmt. Eine entsprechende Weisung wäre auch bei einer Verwarnung mit Strafvorbehalt möglich.
Erfüllt der Täter die Weisung nicht, drohen ihm Anklage oder Verurteilung - dies motiviert namentlich solche Täter zur Teilnahme, die bislang strafrechtlich noch nicht in Erscheinung getreten sind, hoffen die Länder.
Der Gesetzentwurf wird zunächst der Bundesregierung zugeleitet. Diese nimmt dazu Stellung und legt ihn dann dem Deutschen Bundestag zur Beratung und Beschlussfassung vor.
Der Beschluss entspricht einer Vorlage, die der Bundesrat bereits im Juni 2008 in den Bundestag eingebracht hatte. Diese hat der Bundestag wegen des Ablaufs der 16. Wahlperiode jedoch nicht mehr abschließend beraten.
Mehr Informationen unter: http://www.bundesrat.de/cln_152/SharedDocs/Drucksachen/2010/0001-0100/93-10,templateId=raw,property=publicationFile.pdf/93-10.pdf
Herausgeber: Bundesrat
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