Recht

Frankfurter Kommentar erscheint in 6. Auflage

Seit über drei Jahrzehnten bietet der Frankfurter Kommentar, nunmehr in der 6. Auflage, eine juristisch zuverlässige und Disziplinen übergreifende Darstellung des Kinder- und Jugendhilferechts. Mitherausgeber ist der im Fachbereich Sozialwesen an der FH Jena lehrende Professor Dr. Thomas Trenczek.

21.10.2009

Die aktuelle Auflage berücksichtigt bereits die Neuregelungen insbesondere durch das Kinderförderungsgesetz sowie das am 1.09.2009 in Kraft getretene neue FamFG. Damit gelten für die zentrale Schnittstelle zwischen Jugendhilfe und Familiengericht neue Grundlagen, die auf die Praxis der Kinder- und Jugendhilfe erhebliche Auswirkungen haben. Die Auswirkungen auf die Aufgaben bei der Mitwirkung im familiengerichtlichen Verfahren sowie in der Beratung werden ausführlich erläutert.

Das Kinderförderungsgesetz hat u.a. wesentliche Änderungen bei der Kindertagesbetreuung gebracht. Diese finden eine vollständige Neukommentierung und können dabei bereits die ersten Erfahrungen aus der Praxis berücksichtigen. Die durch die Einführung des § 8a SGB VIII (Schutzauftrags bei Kindeswohlgefährdung) angestoßenen fachlichen Entwicklungen werden praxisnah geschildert. Die gesetzliche Neufassung der Kostenbeteiligung wie die Einführung der Vorschrift zur Steuerungsverantwortung des Jugendamts haben eine Flut von Rechtsprechung ausgelöst. Diese ist vollständig ausgewertet.

Die Autoren des Frankfurter Kommentars wollen die Praxis dabei unterstützen, die im Kinder- und Jugendhilferecht angelegten Möglichkeiten sozialpädagogischen Handelns fachlich zu nutzen. Den Juristinnen und Juristen soll ein Zugang zu den sozial- und humanwissenschaftlichen Grundlagen und Bezügen der Kinder- und Jugendhilfe ermöglicht werden.

Mehr als in anderen Rechtsgebieten fließen außerjuristische Überlegungen in die Auslegung der Bestimmungen mit ein, es gibt wohl kaum ein anderes Gesetzeswerk, welches sich so stark auf sozialpädagogische Erkenntnisse und Erfahrungen stützt. Der Frankfurter Kommentar will dazu beitragen, die interdisziplinäre Fachlichkeit der Kinder- und Jugendhilfe zu stärken und die im SGB VIII liegenden Potentiale zur Verwirklichung der Rechte und Interessen von jungen Menschen und ihren Familien zu nutzen. Kennzeichnend für den "Frankfurter Kommentar" ist der interdisziplinären Diskurs, um das Konzept der sowohl rechtsdogmatisch gründlichen wie sozialwissenschaftlich und sozialpädagogisch begründeten Kommentierungen durchgehend verwirklichen zu können. Die Fachwelt betont die gelungene Verbindung von juristischer Expertise und der Praxis der Sozialen Arbeit: "Pflichtlektüre - juristisch und sozialpädagogisch fundierte und doch gut lesbare Darstellung (Priv.-Doz. Dr. Kerstin Strick, FamRZ 8/07)."

Quelle: Fachhochschule Jena

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