Recht
Deutsches Institut für Menschenrechte begrüßt vorbehaltlose Anerkennung der UN-Kinderrechtskonvention durch Deutschland
Das Deutsche Institut für Menschenrechte begrüßt die vorbehaltlose Anerkennung der UN-Kinderrechtskonvention durch Deutschland.
05.05.2010
Hendrik Cremer, Wissenschaftlicher Referent des Deutschen Instituts für Menschenrechte, erklärt zur vom Bundeskabinett beschlossenen Rücknahme der Erklärungen zur Kinderrechtskonvention der Vereinten Nationen:
"Das Deutsche Institut für Menschenrechte begrüßt den Beschluss der Bundesregierung, die Vorbehalte zur UN-Kinderrechtskonvention zurückzunehmen. Die Bundesregierung hat 1992 bei Ratifizierung der Kinderrechtskonvention Erklärungen abgegeben, die auf Einschränkungen der Verpflichtungen aus der Konvention abzielen, insbesondere gegenüber Flüchtlings- und Migrantenkindern. Der jetzige Schritt ist enorm wichtig, da er den Weg dafür ebnet, dass menschenrechtliche Verbriefungen in Deutschland gegenüber allen Kindern voll zur Geltung kommen. Die Rücknahme der Erklärungen darf allerdings kein Selbstzweck sein. Sie muss vielmehr zur Folge haben, dass nationale Bestimmungen und Rechtspraxis, die beispielsweise unbegleitete Flüchtlingskinder betreffen, auf den Prüfstand kommen.
Bisher gibt es im deutschen Aufenthalts- und Asylrecht keine Bestimmungen, die für unbegleitete Flüchtlingskinder einen besonderen Schutz vorsehen. Sie können an der Grenze zurückgewiesen werden, in asyl- und ausländerrechtlichen Verfahren werden sie bereits ab dem 16. Lebensjahr wie Erwachsene behandelt. In einigen Bundesländern werden sie in Asylbewerberunterkünften für Erwachsene untergebracht. Es passiert sogar, dass Minderjährige in Abschiebungshaft genommen werden.
Die Rücknahme der Vorbehalte zur Kinderrechtskonvention lässt nicht nur erwarten, dass bestehende rechtliche Bestimmungen den Vorgaben der Konvention angepasst werden. Dieser Schritt kann auch dazu beitragen, dass Kinder verstärkt als Träger eigener Rechte begriffen werden. In der Rechtspraxis hat die Kinderrechtskonvention bisher nahezu keine Rolle gespielt. Die Rücknahme der Vorbehalte ist daher auch ein Signal für deutsche Gerichte und Behörden: Entscheidungen, die Kinder betreffen, haben die in der Kinderrechtskonvention normierten Rechte und den Vorrang des Kindeswohls zu beachten."
Quelle: PM Deutsches Institut für Menschenrechte vom 04.05.2010
asta
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