Recht
Bundesverband Deutscher Stiftungen zur Reform des Stiftungsrechts
Soweit sie zu mehr Gestaltungsfreiheit führt, stößt die Initiative von Hamburgs Justizsenatorin Jana Schiedek, die Gestaltungsfreiheit von Stifterinnen und Stiftern nach Stiftungserrichtung zu vergrößern, auf positives Echo im Stiftungssektor.
30.06.2014
„Wir begrüßen es als Bundesverband Deutscher Stiftungen sehr, wenn die Zusammenlegung und Zulegung von Stiftungen erleichtert wird. Es gibt zahlreiche kleine Stiftungen, für die eine Zusammenlegung mit anderen Stiftungen oder Zulegung durchaus Probleme lösen würde und bei denen die Stiftenden eine solche Lösung auch befürworten“, so Professor Dr. Michael Göring, Vorsitzender des Vorstands des Bundesverbandes Deutscher Stiftungen sowie im Hauptamt Vorstandsvorsitzender der ZEIT-Stiftung Ebelin und Gerd Bucerius. „Auch die vorgeschlagene Erleichterung von Zweck- bzw. Satzungsänderungen durch den bzw. die Stiftenden, soweit es sich um natürliche Personen handelt, wäre eine sehr sinnvolle Anpassung an die aktuellen Entwicklungen im Stiftungswesen.“
Die rechtlichen Rahmenbedingungen sieht der Verband als wichtigen Faktor für die Entwicklung des Stiftungssektors. Mehrere Reformen in den letzten Jahren haben neben der guten wirtschaftlichen Entwicklung dazu beigetragen, dass in Deutschlands dieser Sektor im europäischen Vergleich überproportional dynamisch wächst. „Das Wichtigste bei künftigen Reformen ist darum, dass der Stiftungsstandort Deutschland seine Attraktivität absichert und nicht durch zusätzliche bürokratische Erschwerungen wieder einbüßt“, betont der Generalsekretär des Bundesverbandes Deutscher Stiftungen Prof. Dr. Hans Fleisch. Dies gelte insbesondere auch für Rechnungslegungs- und Publizitätspflichten.
Der Verband sei dankbar, so Fleisch, dass die Politik bei der Flexibilisierung der Rücklagenbildung ihre Hausaufgaben bereits gemacht habe. Die Zusammenarbeit zwischen deutschen Stiftungen und die grenzüberschreitende Zusammenarbeit mit anderen gemeinnützigen Organisationen in Europa sei dagegen nach wie vor von erheblicher umsatzsteuerlicher und ertragsteuerlicher Rechtsunsicherheit geprägt. „Hilfreich wäre, wenn die Länder in diesem Sinne klarstellend eine gemeinsame kooperationsfreundliche Position finden könnten“, so Hans Fleisch.
Mehr als 20.150 rechtsfähige Stiftungen bürgerlichen Rechts gibt es derzeit in Deutschland, so der Bundesverband Deutscher Stiftungen. Rund die Hälfte der Stiftungen wurde nach der Jahrtausendwende gegründet. Allein im vergangenen Jahr kamen 638 neue Stiftungen hinzu.
Bundesverband Deutscher Stiftungen
Als unabhängiger Dachverband vertritt der Bundesverband Deutscher Stiftungen die Interessen der Stiftungen in Deutschland. Der größte Stiftungsverband in Europa hat rund 3.900 Mitglieder; über Stiftungsverwaltungen sind ihm mehr als 7.000 Stiftungen mitgliedschaftlich verbunden. Damit repräsentiert der Dachverband rund drei Viertel des deutschen Stiftungsvermögens in Höhe von mehr als 100 Milliarden Euro.
Alle Änderungen der letzten Gesetzesreform unter: <link http: www.stiftungen.org ehrenamtsstaerkungsgesetz>www.stiftungen.org/ehrenamtsstaerkungsgesetz
Quelle: Bundesverband Deutscher Stiftungen e. V. vom 25.06.2014
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