Recht

Bayern: Kinderschutzbund und Jugendring fordern konsequente Umsetzung der UN-Kinderrechtskonvention

Am 5. April 2010 jährt sich die Ratifizierung der UN-Kinderrechtskonvention durch Deutschland zum 18. Mal.

22.03.2010

München. Anlässlich dieses bevorstehenden Jahrestages verabschiedeten die Mitglieder des Deutschen Kinderschutzbunds Landesverband Bayern e.V. und des Bayerischen Jugendrings am vergangenen Samstag Resolutionen, die eine Umsetzung der UN-Kinderrechtskonvention durch Rücknahme der Vorbehalte durch die Bundesregierung fordern. Mit ihren Beschlüssen beziehen die Verbände erneut Stellung und mahnen gleichzeitig die Defizite bei der Realisierung der Kinderrechte in Deutschland an.

„Die UN-Kinderrechtskonvention von 1989 spricht allen Kindern gleiches Recht zu“, so Ekkehard Mutschler, Vorstandsvorsitzender des Deutschen Kinderschutzbundes (DKSB) Landesverband Bayern e.V., „Es ist eine Schande, dass unser Land es seit so vielen Jahren nicht schafft, diese wichtigen Kinderrechte in unserem Land vorbehaltlos für alle Kinder in gleichem Maße geltend zu machen.“ In ihren Resolutionen bekräftigen der DKSB LV Bayern und der Bayerische Jugendring (BJR) noch einmal ihre bisherigen Forderungen nach einer konsequenten Umsetzung der UN-Kinderrechtskonvention und beklagen, dass die Konvention bis heute nicht in das deutsche Ausländerrecht eingreife. Dies bedeutet, dass bereits 16-Jährige juristisch als Volljährige im Asylverfahren behandelt werden. „Diesem Vorgehen einen gesetzlichen Riegel vorzuschieben und jungen Flüchtlingen ihre Rechte endlich in vollem Maße zuzugestehen, ist ein überfälliger Schritt“, bekräftigt Martina Kobriger, Präsidentin des Bayerischen Jugendrings. „Dieser Zustand verstößt eindeutig gegen internationales Recht. Es bedarf einer grundlegenden Gesetzesänderung, um die Situation für Flüchtlingskinder in Deutschland zu verbessern“, so Ekkehard Mutschler. „Deutschland hat die Kinderrechtskonvention mit der Ratifizierung am 5. April 1992 zu geltendem Recht gemacht“, heißt es im Wortlaut beider Resolutionen weiter. Damit habe sich unser Land gemäß Art. 4 der Konvention verpflichtet „alle geeigneten Maßnahmen zur Verwirklichung der anerkannten Rechte (...) unter Ausschöpfung ihrer verfügbaren Mittel“ zu treffen.“

DKSB und BJR begrüßen die im Koalitionsvertrag durch die Bundesregierung angekündigte Rücknahme der Vorbehaltserklärung zur UN Kinderrechtskonvention sehr. Gleichzeitig fordern beide Organisationen die Bundesregierung auf, dieses längst überfällige politische Ziel umgehend in die Tat umzusetzen. 

Herausgeber: Bayerischer Jugendring

 

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