Recht
BaWü: Landtag beschließt Jugendarrestgesetz
Der Landtag hat das von Justizminister Rainer Stickelberger eingebrachte Gesetz über die Gestaltung und Durchführung des Jugendarrestes in Baden-Württemberg beschlossen. Damit wird der Vollzug des Jugendarrestes erstmals landesgesetzlich geregelt, das Gesetz soll am 1. März 2015 in Kraft treten.
14.11.2014
Bislang gelten bundesrechtliche Bestimmungen. "Zeitgemäß, erziehungswissenschaftlich fundiert und konsequent an der Leitidee des sozialen Trainings ausgerichtet - das ist der Jugendarrest, wie wir ihn in unserem neuen Gesetz festschreiben"“, sagte der Justizminister.
Die gezielte pädagogische Förderung und Stärkung der sozialen Kompetenzen straffälliger junger Menschen sei dabei besonders wichtig. Damit werde weiteren strafbaren Handlungen vorgebeugt. "Im Jugendarrest, der höchstens vier Wochen dauert, müssen wir gezielt Impulse setzen, die die jungen Menschen zum Umdenken bringen", erläuterte Stickelberger. Dafür würden sie sich mit der begangenen Straftat, deren Ursachen und Folgen auseinandersetzen. Nicht zuletzt gehe es um ein gestärktes Verantwortungsbewusstsein und um Einfühlungsvermögen in die Situation der Opfer. Im Jugendarrest gebe es zudem die Möglichkeit, umfangreiche Beratungs-, Bildungs-, Informations- und Beschäftigungsangebote zu nutzen. "Damit die Maßnahmen auch über die Arrestzeit hinaus wirken, können außerdem Hilfs- und Beratungsangebote außerhalb der Jugendarrestanstalten vermittelt werden", berichtete der Minister.
Quelle: Baden-Wuerttemberg.de
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