Recht
Aktionsgemeinschaft Junge Flüchtlinge in NRW: Humanitäres Bleiberecht für Flüchtlingskinder sichern!
Appell der Aktionsgemeinschaft Junge Flüchtlinge in NRW zum Weltkindertag am 20. September 2009.
18.09.2009
In Nordrhein-Westfalen leben zahlreiche Mädchen und Jungen, die aufgrund von Krieg und Verfolgung aus ihren Heimatländern flüchten mussten. Viele dieser Kinder und Jugendlichen leben hier schon seit vielen Jahren, sind hier aufgewachsen, besuchen den Kindergarten oder die Schule, sprechen oft besser Deutsch als die Sprache ihrer Eltern und sind sozial integriert. Dennoch fehlt einem großen Teil dieser Mädchen und Jungen unter den 40.000 geduldeten Flüchtlingen in NRW eine gesicherte Aufenthaltsperspektive durch ein gesichertes Bleiberecht.
Zum 31. Dezember 2009 läuft die Frist der gesetzlichen Altfallregelung aus. Bedingt auch durch die gegenwärtige Finanzkrise werden viele Flüchtlingsfamilien ihren Lebensunterhalt bis dahin nicht eigenständig sichern können. Damit wird ihnen eine dauerhafte Aufenthaltsgenehmigung nicht erteilt. Das bedeutet einen Rückfall in die Zeit vor dem Jahr 2007: Sie sind hier nur „geduldet“, weil sie nicht ohne weiteres in ihre Heimat abgeschoben werden können. Gleichzeitig droht aber ständig die Abschiebung. Da sich in etlichen Herkunftsländern auch bis heute keine sichere politische Situation entwickelt hat, wird es wieder zu sog. „Kettenduldungen“ kommen. Auf diese Weise können betroffene Kinder und Jugendliche keinerlei Zukunftsperspektiven entwickeln.
Kinder und Jugendliche mit einem Duldungsstatus sind in Deutschland rechtlos und weitestgehend schutzlos. Und das, obwohl Deutschland die UN-Konvention über die Rechte des Kindes ratifiziert hat. Sie garantiert allen Kindern die gleichen Rechte und zwar unabhängig von der nationalen, ethnischen oder sozialen Herkunft oder des sonstigen Status des Kindes (Artikel 2). Dieser Verstoß gegen die Kinderrechtekonvention wird ermöglicht durch eine Vorbehaltserklärung, mit der die Bundesregierung dem Zuwanderungs- und Asylrecht Vorrang gegenüber den Kinderrechten einräumt.
Anlässlich des Weltkindertages fordert die Aktionsgemeinschaft Junge Flüchtlinge in NRW zum wiederholten Mal die Landesregierung auf, sich - wie schon in der Vergangenheit - für die Rücknahme des Vorbehaltes auf Bundesebene stark zu machen und Flüchtlingskindern das ihnen zustehende Recht und ihren Schutz zu garantieren.
Für langjährig hier lebende Flüchtlingskinder fordert die Aktionsgemeinschaft Junge Flüchtlinge in NRW eine Verlängerung der Frist für die gesetzliche Altfallregelung sowie ein großzügiges, vor allem humanitäres Bleiberecht. Damit würde dem verbrieften Recht des Kindes, sein Wohl vorrangig bei Verwaltungsbehörden oder Gesetzgebungsorganen berücksichtigt zu sehen (Artikel 3 der UN-Konvention über die Rechte des Kindes), Rechnung getragen.
Ausdrücklich unterstützt die Aktionsgemeinschaft den Aufruf der evangelischen und katholischen Kirche „Kettenduldungen beenden - humanitäres Bleiberecht sichern“ (<link http: www.aktion-bleiberecht.de _blank external-link-new-window external link in new>www.aktion-bleiberecht.de).
Quelle: PM Landesjugendring NRW vom 17.09.2009
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