Sozialpolitik

Malu Dreyer: Datengrundlage weiterhin fragwürdig

Als in vielen Aspekten fragwürdig bezeichnete die rheinland-pfälzische Sozialministerin Malu Dreyer gestern in Mainz den von der Bundesregierung vorgelegten Gesetzentwurf zur Bemessung der Hartz IV-Regelsätze. "Vor allem ist völlig unklar, wie die Bundesregierung zu einer verlässlichen und transparenten Ableitung der Kinderregelsätze kommt. Die dazu im Gesetzentwurf enthaltenen Ausführungen sind dürftig und erklärungsbedürftig“, kritisierte Dreyer.

28.09.2010

Damit werde die Bundesregierung der Aufforderung des Bundesverfassungsgerichts, eine transparente und nachvollziehbare Bemessung vorzunehmen, immer noch nicht gerecht, so Dreyer.

Die Bemessung der Regelsätze orientiert sich an den Einkommen unterer Lohngruppen. „Fragwürdig ist das Vorgehen der Bundesregierung, statt der unteren 20 Prozent teilweise nur die unteren 15 Prozent der Einkommensbezieherinnen und -bezieher der Berechnung zu Grunde zu legen. Das legt den Verdacht nahe, dass die Bundesregierung so lange herumgerechnet hat, bis ein bestimmtes Rechenergebnis erzielt wurde, das zur Finanzplanung des Bundes passt“, so die Ministerin.

Der Entwurf setze darüber hinaus die unsozialen Sparbeschlüsse der Bundesregierung konsequent um. Der befristete Zuschlag für Leistungsberechtigte, die erstmals Hartz IV beziehen, sei gestrichen. „Damit beschleunigt die Bundesregierung die Verarmung von Arbeitslosen,“ so die Ministerin. Auch das Elterngeld für Familien in der Grundsicherung für Arbeitsuchende sei in dem neuen Gesetzentwurf gestrichen. „Während die Familie des Investment-Bankers weiterhin Anspruch auf Elterngeld hat, wird dieselbe Leistung bedürften Familien vorenthalten. Ein merkwürdiges Verständnis von sozialer Gerechtigkeit“, so die Ministerin.

Der Gesetzentwurf enthalte allerdings auch einige begrüßenswerte Ansätze, so zum Beispiel das von Rheinland-Pfalz im Jahre 2007 initiierte Schulstarter-Paket. Grundsätzlich begrüßenswert sei auch, dass die Bundesregierung die Finanzierung des gemeinschaftlichen Mittagessens für Kinder in Schulen und Kindertagesstätten bundeseinheitlich regelt. Kinder, die in Rheinland-Pfalz auf Hartz IV oder Sozialhilfe angewiesen sind, erhalten durch den Sozialfonds des Landes und der Kommunen bereits Vergünstigungen. „Hier wird die Bundesregierung ihren Gesetzentwurf allerdings hinsichtlich einiger Aspekte nachbessern müssen, wenn sie nicht unnötige Bürokratie produzieren will. So ist eine Sammelabrechnung nach den Erfahrungen in Rheinland-Pfalz der sinnvollste Weg, um das Mittagessen in Schulen und Kindertagesstätten zu finanzieren“, so die Ministerin.

„Der Gesetzentwurf der Bundesregierung macht deutlich, dass Investitionen in die Infrastruktur unerlässlich sind. Nur ein gut ausgebautes System von Ganztagsschulen und Kindertagesstätten, die ein umfassendes Angebot zur Bildung und Teilhabe vorhalten, kann eine optimale Förderung von allen Kindern gewährleisten“, sagte Malu Dreyer.

Quelle: Ministerium für Arbeit, Soziales, Gesundheit, Familie und Frauen des Landes Rheinland-Pfalz

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