Sozialpolitik
Landesregierung NRW informiert über Umsetzung des Bildungspaketes
Zur Umsetzung des Bildungs- und Teilhabepakets im Schulbereich liegen jetzt die Ausführungsbestimmungen für NRW vor.
15.04.2011
Bildungsministerin Sylvia Löhrmann sagte in diesem Zusammenhang, ein wichtiges Ziel des Koalitionsvertrags der Landesregierung sei erreicht worden. Das Mittagessen in Schulen und Kindergärten werde nun bedarfsdeckend über den Bund finanziert.
"Auf der anderen Seite lässt das Bildungs- und Teilhabepaket in seiner jetzigen Form noch viele Fragen offen. Daher – und wegen der verfassungsrechtlichen Bedenken zur Berechnung und der Höhe der Regelsätze – hat sich das Land Nordrhein-Westfalen bei der Verabschiedung des Gesetzes im Bundesrat mit guten Gründen der Stimme enthalten", so Löhrmann.
Das so genannte Bildungs- und Teilhabepaket ist am 29.03.2011 in Kraft getreten - als Teil einer Reform mehrerer Gesetze, unter anderem des Sozialgesetzbuches II SGB II). Es ist das Ergebnis eines Vermittlungsverfahrens zwischen Bund und Ländern. Anlass war ein Urteil des Bundesverfassungsgerichts. Das Gericht hatte die bisherigen Leistungen für Kinder nach dem SGB II (so genannte "Hartz IV-Reform") als willkürlich beanstandet.
Wie NRWs Bildungsministerium mitteilt, habe die Länderseite unter maßgeblicher Beteiligung von NRW im Vermittlungsverfahren einige deutliche Verbesserungen durchgesetzt: Der Bund entlastet die Kommunen durch die vollständige Übernahme der Grundsicherung im Alter. Der Kreis der Bezugsberechtigten des Bildungs- und Teilhabepakets umfasst auch Kinder und Jugendliche, die über den Kindergeldzuschlag oder Wohngeld unterstützt werden. Die Umsetzung erfolgt über die Kommunen und nicht über die Bundesanstalt für Arbeit. Es gibt ein eigenes Finanzpaket zur Stärkung der Schulsozialarbeit.
Das Bildungs- und Teilhabepaket besteht aus sechs Komponenten: Förderung von Schulausflügen und mehrtägigen Klassenfahrten, Ausstattung mit persönlichem Schulbedarf, Schülerbeförderung, schulische Angebote ergänzende Lernförderung, Teilnahme an gemeinschaftlicher Mittagsverpflegung und Bedarfe zur Teilhabe am sozialen und kulturellen Leben in der Gemeinschaft (z.B. Vereinsmitgliedschaften). Bei den Leistungen handelt es sich um individuelle Rechtsansprüche.
Die Landesregierung hat unter Federführung des Ministeriums für Arbeit, Integration und Soziales (MAIS) und unter Beteiligung weiterer Ressorts, darunter auch des Ministeriums für Schule und Weiterbildung (MSW) erste vorläufige Ausführungsbestimmungen erarbeitet. Es ist auf Landesebene gelungen, ein im Aufwand im Grundsatz vertretbares Verfahren zu erreichen. Ansprechbehörde sind in der Regel die Jobcenter. Ein Faltblatt des Ministeriums für Schule und Weiterbildung fasst die Ausführungsbestimmungen in knapper, aber umfassender Form zusammen.
Ministerin Sylvia Löhrmann führte aus: "Das ‚Bildungs- und Teilhabepaket’ ist ein Bundesgesetz. Manches hätte einfacher ausgestaltet werden können. Wir müssen jetzt auf Landesebene dafür sorgen, dass die unterschiedlichen Beteiligten aus Kindertageseinrichtungen, Schulen, Jugendhilfe, Familienbildung und Jobcentern sich mehr noch als bisher in Netzwerken zusammenfinden können, beispielsweise über den Runden Tisch gegen Kinderarmut und über die Regionalen Bildungsnetzwerke. Wir wollen, dass möglichst viele der öffentlichen Mittel bei den Kindern ankommen und ihre Bildungsteilhabe fördern."
Weitere Informationen: http://www.ganztag.nrw.de/front_content.php?idcat=79&idart=1753
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