Sozialpolitik

Internationaler Frauentag: Es bleibt noch viel zu tun

Pünktlich zum Weltfrauentag am 8. März weist die Bundesregierung auf ihr gleichstellungspolitisches Programm hin. Die bessere Vereinbarkeit von Familie und Beruf, die Gleichstellung im Erwerbsleben und der Kampf gegen Diskriminierung und Gewalt sind einige zentrale Punkte.

08.03.2016

Die völlige Gleichstellung von Frauen in wirtschaftlicher, kultureller und sozialer Sicht: Das ist das Thema des Internationalen Frauentages. Und da ist auch in Deutschland noch einiges zu tun. Die Bundesregierung will die Gleichstellung vorantreiben.

Hilfetelefon "Gewalt gegen Frauen"

Pünktlich zum Internationalen Frauentag feiert das Hilfetelefon "Gewalt gegen Frauen" dreijährigen Geburtstag. Seit März 2013 informiert und berät das Hilfetelefon in 15 Sprachen. "Das ist einmalig und bietet auch vielen gewaltbetroffenen Frauen, die kein oder nur wenig Deutsch sprechen, einen zentralen Zugang zu Beratung und Hilfe", sagte Elke Ferner, Staatssekretärin bei der Bundesministerin für Familie, Senioren, Frauen und Jugend.

Immer mehr Frauen nutzen dieses Angebot und brechen ihr Schweigen über Gewalt, die sie erfahren haben. Das zeigt der dritte Jahresbericht des Hilfetelefons "Gewalt gegen Frauen". Rund 55.000 Mal wurde das Hilfetelefon im Jahr 2015 kontaktiert – das sind rund elf Prozent mehr Kontakte als im Jahr zuvor. 

Das Hilfetelefon ist rund um die Uhr kostenlos unter der Telefonnummer 08000 116 016 und online unter www.hilfetelefon.de über den Termin- und Sofort-Chat sowie per E-Mail erreichbar. Mehr als 60 qualifizierte Beraterinnen informieren und beraten gewaltbetroffene Frauen, Personen aus ihrem sozialen Umfeld und Fachkräfte – kostenlos, anonym, in 15 Sprachen sowie in Deutscher Gebärdensprache und in Leichter Sprache.

Frauenquote mit Signalwirkung

Seit Anfang dieses Jahres gilt eine gesetzliche Frauenquote. Börsennotierte und voll mitbestimmungspflichtige Unternehmen sind verpflichtet, für Aufsichtsratspositionen, die neu zu besetzen sind, eine Quote von mindestens 30 Prozent einzuhalten. So soll Frauen mehr Teilhabe an Führungspositionen in Wirtschaft und Verwaltung gesichert werden.

Zwar sind von dieser Regelung lediglich 101 Unternehmen in Deutschland betroffen, aber der eigentliche Nutzen liegt in der Signalwirkung, der von ihr ausgeht. "So selbstverständlich, wie Frauen heute wählen und gewählt werden können, so selbstverständlich werden zukünftig Frauen in Führungsetagen von Unternehmen und dem Öffentlichen Dienst mitbestimmen", hatte Bundesfrauenministerin Manuela Schwesig im Bundestag zur Einführung der Frauenquote gesagt. 

"Eine Frau kann alles werden, auch Wissenschaftlerin oder Kanzlerin. Aber auch heute ist die Gleichberechtigung von Frauen und Männern in allen Lebensbereichen immer noch nicht so selbstverständlich, dass Quoten und Gleichstellungsbeauftragte schon historische Erinnerungen sind", hatte Bundeskanzlerin Merkel 2011 anlässlich des 100. Jahrestages des Internationalen Frauentages erklärt.

Der Ursprung des Weltfrauentages liegt im Jahr 1911. Damals hatte die Frauenrechtlerin Clara Zetkin den Anstoß zu einer der größten Kundgebungen von Frauen der damaligen Zeit gegeben. Eine Million Frauen gingen auf die Straße, um für ihre Rechte zu demonstrieren.

Entgeltgleichheitsgesetz in Planung

Ein weiteres Vorhaben der Bundesregierung ist mehr Lohngerechtigkeit. Nach wie vor verdienen Männer in Deutschland 22 Prozent mehr als Frauen. Zwei Drittel der Lohnunterschiede können so erklärt werden: Frauen wählen häufiger schlechter bezahlte Berufe, setzen mehr und länger für Kinder oder Familie aus und arbeiten häufiger Teilzeit.

Trotzdem bleibt eine nicht erklärbare Lohnlücke von sieben Prozent, wie das Statistische Bundesamt seit Jahren regelmäßig meldet. Das finden nicht nur Frauen ungerecht: Laut einer vom Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend (BMFSFJ) in Auftrag gegebene Studie des Delta-Instituts für Sozial- und Ökologieforschung sprechen sich 80 Prozent der Frauen und Männer zwischen 30 und 50 Jahren für eine konsequente Gleichstellung der Geschlechter im Beruf und im Privatleben aus. 

Die Regierung plant daher ein Entgeltgleichheitsgesetz. "Die Studie zeigt, dass das Gesetz zur Lohngerechtigkeit richtig und notwendig ist", sagte Ralf Kleindiek, Staatssekretär im BMFSFJ. Mit dem Gesetz wolle das Ministerium Gehaltsstrukturen thematisieren und die Lohn-Ungleichheit sichtbar machen, die zwischen Frauen und Männern herrsche.

Quelle: Presse- und Informationsamt der Bundesregierung vom 08.03.2016

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