Sozialpolitik

Diakonie: Hartz IV-Regelsatz bleibt weit hinter den Notwendigkeiten zurück

Die heute vom Bundestag beschlossene Neuregelung der Hartz IV-Gesetze bleibt nach Ansicht der Diakonie weit hinter den Notwendigkeiten zurück.

25.02.2011

Berlin, 25. Februar 2011 "Bei den leider nur leicht angehobenen Regelsätzen vermissen wir die vom Bundesverfassungsgericht geforderte transparente Ermittlung nach fachlichen Gesichtspunkten. Wir halten es weiterhin für problematisch, einzelne Positionen wie Zimmerpflanzen oder Zusatzgebühren beim Arzt willkürlich heraus zu rechnen. Nach unseren Berechnungen müsste der Regelsatz deutlich höher liegen", sagt Diakonie-Präsident Johannes Stockmeier am Freitag in Berlin.

Als positive Entwicklung begrüßt die Diakonie, dass das Bildungs- und Teilhabepaket zukünftig in die Zuständigkeit der Kommunen fällt, die bis 2013 auch die dadurch entstehenden, tatsächlichen entstehenden Kosten erstattet bekommen. "Diese Gestaltung vermeidet Doppelstrukturen. Zudem sichert sie, dass die zur Verfügung stehenden Mittel den kommunalen Strukturen der Kinder- und Jugendhilfe zugute kommt, die seit Jahren eine engagierte Arbeit für sozial benachteiligte Kinder und Familien verwirklichen", erklärt Stockmeier hervor.

Weitere Kritikpunkte der Diakonie bleiben bestehen. "Die Abschaffung der Rentenversicherungsbeiträge zum Beispiel befördert die Abhängigkeit von Grundsicherung im Alter. Weitere Lücken entstehen durch den Wegfall des Erziehungsgeldes für Hartz IV-Empfänger", sagt der Diakonie-Präsident.

Nun bleibe es abzuwarten, ob und wie das Bundesverfassungsgericht im Rahmen eines neuerlichen Normenkontrollverfahrens die jetzige Reform beurteile. "Zum gegenwärtigen Zeitpunkt erscheint es aber richtig und wichtig, die Verhandlungen abzuschließen. Denn erst mit Inkrafttreten der Neuregelung kommen die erreichten Verbesserungen den Leistungsberechtigten zugute", erklärt Stockmeier.

"Die Diakonie wird weiterhin ihren anwaltschaftlichen Auftrag wahrnehmen und eine angemessene Reform der Grundsicherung anmahnen. Deren Ziel muss es sein, Armut und ihre Ursachen zu bekämpfen, statt die Diskussion über das Lohnabstandsgebot in das Zentrum sozialpolitischer Überlegungen zu rücken."

Herausgeber: Diakonisches Werk der Evangelischen Kirche in Deutschland (EKD) e.V.

 

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