Jugendpolitik
Nachtragshaushalt: Zuschüsse von 100 Millionen für die Kinder- und Jugendhilfe
Der Haushaltsausschuss hat am 1. Juli den zweiten Nachtragshaushalt 2020 mehrheitlich beschlossen, der Bundestag berät am 2. Juli abschließend über den Etat. Im Einzelplan des Bundesfamilienministeriums ist ein neuer Titel "Zuschüsse für die gemeinnützige Trägerlandschaft der Kinder- und Jugendhilfe" in Höhe von 100 Millionen Euro eingestellt worden. Damit sollen gemeinnützige Organisationen und Einrichtungen der Kinder- und Jugendhilfe sowie der Familienhilfe in Form nicht rückzahlbarer Zuschüsse unterstützt werden. 25 Millionen Euro davon sollen für die Unterstützung von Organisationen des gemeinnützigen langfristigen internationalen Jugendaustausches genutzt werden.
02.07.2020
Der Bund kann laut Nachtragshaushalt 2020 in diesem Jahr mit Ausgaben in Höhe von 508,530 Milliarden Euro rechnen. Gegenüber dem ersten Nachtragshaushalt steigt der Ansatz damit um 24,043 Milliarden Euro. Die Nettokreditaufnahme steigt gegenüber dem ersten Nachtrag dem Beschluss zufolge um 61,785 Milliarden Euro auf 217,772 Milliarden Euro. Als Investitionen werden im Nachtragshaushalt 71,286 Milliarden Euro ausgewiesen, 22,494 Milliarden Euro mehr als im ersten Nachtragshaushalt. Die Steuereinnahmen sollen mit 264,446 Milliarden Euro um 27,012 Milliarden Euro geringer ausfallen als im ersten Nachtrag avisiert. Gegenüber dem Regierungsentwurf für den zweiten Nachtragshaushalt (Drucksache 19/20000) sinkt der Ausgabeansatz des Etats um 760 Millionen Euro und die Nettokreditaufnahme um 750 Millionen Euro.
In den rund 8,5 Stunden andauernden Beratungen zum Nachtragshaushalt am Mittwoch beschloss der Ausschuss auf Antrag der Koalitionsfraktionen von CDU/CSU und SPD mehrheitlich diverse Änderungen in den Einzelplänen sowie Maßgabebeschlüsse. Teilweise handelt es sich um Umsetzungen zwischen den Einzelplänen, teilweise wurden neue Titel eingefügt. Vorlagen der Opposition fanden allesamt keine Mehrheit.
Zuschüsse für Einrichtungen der Behindertenhilfe und Inklusionsunternehmen
Im Einzelplan des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales (Einzelplan 11) ist ein neuer Titel "Zuschüsse für Einrichtungen der Behindertenhilfe und Inklusionsunternehmen" vorgesehen. Mit einem Ansatz von 100 Millionen Euro sollen insbesondere die über 900 Inklusionsunternehmen in Deutschland, aber auch andere Einrichtungen der Behindertenhilfe unterstützt werden, sofern sie gemeinnützig sind, heißt es in der entsprechenden Vorlage.
Zuschüsse für die gemeinnützige Trägerlandschaft der Kinder- und Jugendhilfe
Im Einzelplan des Bundesfamilienministeriums (Einzelplan 17) ist ein neuer Titel "Zuschüsse für die gemeinnützige Trägerlandschaft der Kinder- und Jugendhilfe" in Höhe von 100 Millionen Euro eingestellt worden. Damit sollen gemeinnützige Organisationen und Einrichtungen der Kinder- und Jugendhilfe sowie der Familienhilfe in Form nicht rückzahlbarer Zuschüsse unterstützt werden. 25 Millionen Euro davon sollen für die Unterstützung von Organisationen des gemeinnützigen langfristigen internationalen Jugendaustausches genutzt werden.
Im Etat des Bundesministeriums für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung (Einzelplan 23) wurden einzelne Beiträge zu internationalen Organisationen um insgesamt 48 Millionen Euro erhöht, etwa beim "Global Partnership for Education Fonds" von 50 auf 75 Millionen Euro und beim Kinderhilfswerk von 70 auf 90 Millionen Euro.
Quelle: Deutscher Bundestag, hib – heute im bundestag Nr. 700 vom 02.07.2020
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