Jugendpolitik

Kinderkommission des Deutschen Bundestages nimmt ihre Arbeit auf

Bereits zum neunten Mal hat eine Kinderkommission ihre verantwortungsvolle Arbeit aufgenommen. Der Deutsche Bundestag bringt damit auch in dieser Legislaturperiode zum Ausdruck, wie wichtig ihm eine fraktionsübergreifende Kinder- und Jugendpolitik ist.

07.06.2018

Die neue Kinderkommission setzt sich wie folgt zusammen: Abgeordnete Bettina M. Wiesmann (CDU/CSU), Abgeordnete Susann Rüthrich (SPD), Abgeordneter Johannes Huber (AfD), Abgeordneter Matthias Seestern-Pauly (FDP), Abgeordneter Norbert Müller (DIE LINKE.) und Abgeordneter Sven Lehmann (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN).

Die Mitglieder der Kommission wechseln sich im Vorsitz ab. Entsprechend der Fraktionsstärke ist die Abgeordnete Wiesmann die erste Vorsitzende.

Schutz, Förderung und Beteiligung von Kindern in Deutschland

Bettina M. Wiesmann erklärt zur Konstituierung: „Ich freue mich, dass heute die Kinderkommission des 19. Deutschen Bundestages ihre Arbeit aufnehmen kann. Sechs Fraktionen werden ihre Themen einbringen und so erwarte ich eine große Vielfalt an Fragen, denen die Kinderkommission nachgehen wird, um den Schutz, die Förderung und die Beteiligung von Kindern in Deutschland zu sichern. Mir liegen während meines Vorsitzes vor allem zwei Fragen am Herzen:

  • Wie können wir Kindern in familiengerichtlichen Verfahren gerecht werden?
  • Wie können wir die Chancen der digitalisierten Gesellschaft ohne Risiken für die Kinder wahrnehmen, damit sie weiterhin frei und chancenreich aufwachsen können?

Ich freue mich auf eine konstruktive Zusammenarbeit in der Kommission, damit wir gemeinsam unseren Beitrag zum Wohl der Kinder leisten können.“

Kinder und Jugendliche gehören zu den schwächsten Mitgliedern der Gesellschaft und bedürfen des besonderen Schutzes und der Unterstützung. Aufgabe der Kinderkommission des Deutschen Bundestages ist es, dafür Sorge zu tragen, dass die Interessen und Anliegen der Kinder und Jugendlichen in der parlamentarischen Arbeit ausreichend berücksichtigt werden.

Als Anwältin der Kinder und Jugendlichen ist die Kinderkommission auch Ansprechpartnerin für Verbände und Organisationen sowie Eltern und Kinder.

Quelle: Deutscher Bundestag vom 07.06.2018

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