Jugendpolitik

Gemeinsame Jugendstrategie der Bundesregierung – ein ambitioniertes und konsequentes Vorhaben der eigenständigen Jugendpolitik

Die gemeinsame Jugendstrategie der Bundesregierung stellt ein ebenso ambitioniertes wie konsequentes jugendpolitisches Vorhaben dar. Das Ziel, dass die Bundesministerien ressortübergreifend zusammenarbeiten und sich das gesamte Kabinett zur Verantwortung für die Jugend bekennt, ist ambitioniert. Im Sinne der Entwicklung bzw. Fortsetzung der eigenständigen Jugendpolitik und der Erkenntnisse des 15. Kinder- und Jugendberichtes ist das Vorhaben aus dem Koalitionsvertrag für die 19. Legislaturperiode konsequent. Rainer Wiebusch, Referatsleiter im BMFSFJ, erläutert in seinem Beitrag, wie die konkreten Planungen und Bausteine aussehen, wie ein solches Vorhaben einzuordnen ist und wie es gelingen kann.

03.05.2019

Eigenständige Jugendpolitik

Die eigenständige Jugendpolitik ist ein Konzept, das auf der Idee der Eigenständigkeit der Lebensphase Jugend, also der Altersspanne von 12 bis 27 Jahren bzw. bis zum Ende der dritten Lebensdekade, basiert. Konkret geht es um gut 13 Mio. Jugendliche und junge Erwachsene, um 16% der Bevölkerung.  

Der realitätsbezogene Blick der eigenständigen Jugendpolitik erkennt in Abhängigkeit von regionalen, sozialen, finanziellen Rahmenbedingungen diverse Biografien und Lebenslagen. Angesichts dieser Vielfalt von Lebenslagen lässt sich begründen, von Jugenden und nicht von der Jugend zu sprechen.

Kurzer Blick zurück – „Wer hat´s erfunden?“

2007 und 2008 führte die AGJ nationale Jugendpolitik-Konferenzen durch, bei denen u.a. das „Verschwinden der Jugendpolitik“ thematisiert wurde. Hier sehen jugendbewegte Zeitzeugen den Startschuss für die „Wiederbelebung“ einer nahezu unbedeutend gewordenen bzw. nicht mehr wirklich existenten Jugendpolitik. Nicht unerwähnt bleiben sollte das nachvollziehbare Motiv der jugendpolitischen Community, sich gegenüber der immer stärker, präsenter, dominanter gewordenen Kinderpolitik zu behaupten, die in den 1990er Jahren einen echten Boom erlebte, der aktuell unverändert anhält.[1] Zwischen Kinderpolitik und Familienpolitik fand Jugendpolitik kaum noch statt.

Direkt involvierte jugendpolitische Akteurinnen und Akteure berichten, dass zunächst der Fokus auf die Eigenständigkeit der Jugendpolitik gegenüber anderen Politikfeldern gerichtet worden sei. Aus der strategischen Zielstellung „Eigenständigkeit der Jugendpolitik“ sei dann irgendwie das „Konzept der eigenständigen Jugendpolitik“ geworden. Was wiederum korrespondiert mit der Aussage einer ehemaligen Mitarbeiterin der FDP-Bundestagsfraktion, dass man von der eigenständigen Jugendpolitik gehört und selbige sodann aufgegriffen habe, um einen Gegenpol zur dominanten Kinderpolitik/Kita-Ausweitung (des Koalitionspartners) zu setzen.

Nach den AGJ-Jugend-Konferenzen 2007 und 2008 meldet sich im Mai 2009 das Bundesjugendkuratorium (BJK) zu Wort und löst mit seiner (immer noch lesenswerten) Stellungnahme „Zur Neupositionierung von Jugendpolitik: Notwendigkeit und Stolpersteine“ (PDF, 695 KB) einen nachhaltigen jugendpolitischen Diskurs aus. Im Oktober 2009 unterschreiben CDU, CSU und FDP den Koalitionsvertrag („Wir stehen für eine eigenständige Jugendpolitik…“) – die bundespolitische Geburtsstunde der eigenständigen Jugendpolitik.

Zu Beginn der 2010er Jahre wetteifern auf Bundesebene und in Bundesländern weitere Attribute darum, die Jugendpolitik zu profilieren: evidenzbasiert, ganzheitlich, partizipativ, strategisch, innovativ, zukunftsorientiert, nachhaltig, inklusiv, emanzipatorisch, neu, gut, kohärent, ressortübergreifend. Da stehen jeweils Denkmuster, Strategien, Erfindergeist, persönliche und institutionelle Vorlieben Pate. Vielfalt ist sicherlich besser als Einfalt, jedoch ist diese begriffliche Vielfalt für einen auf Akzeptanz und Veränderung angelegten breiten gesellschaftlichen Diskurs wenig förderlich und eher hinderlich.

Neben der AGJ[2] ist vor allem auch der Deutsche Bundesjugendring[3] als exponierter „Change Agent“ zu nennen, der den jugendpolitischen Diskurs wesentlich bereichert und auch qualifiziert hat. Auf Bundesebene (sowie in einigen Ländern) hat sich schließlich die eigenständige Jugendpolitik durchgesetzt. Immerhin kann sie als Alleinstellungsmerkmal die bislang dreimalige Platzierung in einem Koalitionsvertrag aufweisen. Die eigenständige Jugendpolitik taucht erstmals – wie bereits dargelegt – im Koalitionsvertrag (KoaV) für die 17. Legislaturperiode (LP) auf, 2009 hatten sich Union und FDP vorgenommen, eine eigenständige Jugendpolitik zu entwickeln. Dann sollte die eigenständige Jugendpolitik umgesetzt werden, so der KoaV von Union und SPD für die 18. LP, und schließlich aktuell im KoaV für die 19. LP weitergeführt werden. Insofern profiliert sich die eigenständige Jugendpolitik grundsätzlich als parteiübergreifendes Projekt.[4]

An dieser Stelle darf die Tatsache nicht unerwähnt bleiben, dass in der KoaV für die 18. LP der „Jugend-Check“ festgeschrieben wurde. Der Jugend-Check wurde gemeinsam mit jugendpolitischen Akteuren, an erster Stelle ist der DBJR zu nennen, entwickelt und vom BMFSFJ unter den gegebenen machtpolitischen Rahmenbedingungen umgesetzt.

2013 wird vom Bundesrat in seiner Stellungnahme zum 14. Kinder- und Jugendbericht „die Entwicklung einer eigenständigen Jugendpolitik (begrüßt)“ (Drucksache 86/1/13). Die eigenständige Jugendpolitik ist in den Ländern angekommen.

Im Bundesjugendministerium steht die eigenständige Jugendpolitik somit seit 2009 auf der Agenda und etabliert sich zunehmend als durchgängiges Leitprinzip. Vor diesem Hintergrund war es konsequent, dass im Jahr 2015 mit der Einrichtung des neuen Referates „Eigenständige Jugendpolitik“ organisatorische Strukturen sowie personelle und finanzielle Ressourcen geschaffen wurden.[5]

Korrespondierend mit den Aufträgen der Koalitionsvereinbarungen wurden bzw. werden vom BMFSFJ Projekte in Trägerschaft der AGJ gefördert wie „Zentrum für Eigenständige Jugendpolitik“ (17. LP), „Koordinierungsstelle Handeln für eine jugendgerechte Gesellschaft“ und „Eigenständige Jugendpolitik im Innovationsfonds“ (18. LP) sowie „jugendgerecht.de – Arbeitsstelle Eigenständige Jugendpolitik“ (19. LP).[6]

Jugend ermöglichen – 15. Kinder- und Jugendbericht

Der 15. Kinder- und Jugendbericht (KJB), der ja ein reiner Jugendbericht ist, stärkt die eigenständige Jugendpolitik ungemein. Die drei zentralen Herausforderungen „Selbstpositionierung, Verselbstständigung, Qualifizierung“, die von jedem jungen Menschen bewältigt werden müssen, finden Eingang in jeden jugendpolitischen Diskurs. Auch die Einsicht in Jugend als einem sozial- und ordnungspolitischen Projekt ist für die eigenständige Jugendpolitik zentral. In diesem Sinne geht es nicht nur um die Frage, wie Politik auf die jeweiligen gesellschaftlichen Bedarfe antwortet, sondern auch um die Frage der Ausgestaltung der Rahmenbedingungen des Aufwachsens und um die dabei leitenden Jugendbilder. Insofern gebührt der Berichtskommission Dank und Anerkennung für diesen folgenreichen Jugendbericht, der das Feld der eigenständigen Jugendpolitik argumentativ und programmatisch noch einmal wesentlich gestärkt hat.

An dieser Stelle sei die Jugendbroschüre zum 15. KJB (PDF 4,2 MB) mit dem Titel „Jugend ermöglichen!“ empfohlen, die auf Anregung des BMFSFJ durch eine jugendliche Redaktion der Jugendpresse Deutschland erstellt worden. Sie stellt auf 90 lesefreundlichen und bebilderten Seiten dar, was aus Sicht von Jugendlichen besonders relevant ist auf den 575 Seiten der Bundestagsdrucksache.

Im Kontext dieses Beitrages ist insbesondere die Feststellung wichtig, dass der 15. KJB die fachliche Basis bietet für die Weiterführung der eigenständigen Jugendpolitik und die Entwicklung der gemeinsamen Jugendstrategie der Bundesregierung.

Koalitionsvertrag für die 19. Legislaturperiode

Ein Blick in den KoaV für die 19. LP (Seite 23, Abschnitt „Eigenständige Jugendpolitik“, Hervorhebung d.d.Verf.) belegt, dass die Koalitionäre den 15. KJB gelesen und verstanden haben und die eigenständige Jugendpolitik ernst nehmen:

„Jugend ist eine eigenständige und prägende Lebensphase, in der es darum geht, selbstständig zu werden, sich zu qualifizieren und einen Platz in der Gesellschaft zu finden. Dazu wollen wir die eigenständige Jugendpolitik weiterführen und eine gemeinsame Jugendstrategie der Bundesregierung entwickeln.

Ziel soll sein, bei politischen Maßnahmen für jugendpolitische Belange zu sensibilisieren.
Die Teilhabe von jungen Menschen wollen wir auf allen Ebenen stärken und weitere Beteiligungsformate unterstützen.

Wir wollen Jugendliche für Politik begeistern und die Akzeptanz unserer Demokratie stärken.“

Dann folgen Bekenntnisse, auch kassenwirksame, für gesellschaftliches und politisches Engagement, kulturelle Bildung, internationalen Jugendaustausch, internationale und europäische Jugendarbeit.

Kritische Stimmen, dass es ja nur um eine „Entwicklung“ gehe („die Umsetzung kann dann ja in der nächsten LP stattfinden“) oder dass das ja nur ein Kategorie-2-Vorhaben sei („wollen und nicht werden“), werden das BMFSFJ nicht davon abhalten, die gemeinsame Jugendstrategie der Bundesregierung mit den anderen Ressorts zu entwickeln und dann natürlich auch umzusetzen. Ziele, Strukturen, Vorhaben und Meilensteine tragen dem Rechnung.

Entwicklung und Umsetzung der gemeinsamen Jugendstrategie der Bundesregierung

Die „gemeinsame Jugendstrategie der Bundesregierung“ ist die konsequente Umsetzung der Grundsätze der Eigenständigen Jugendpolitik („Querschnittspolitik“, „weitreichende und gemeinsame Strategie der relevanten Politikfelder“).[7] Eine solche ressortübergreifende Jugendstrategie wurde lange gefordert und ist als jugendpolitischer Meilenstein zu bewerten.

Die konzeptionell-strategische Weiterentwicklung der bisherigen Jugendstrategie des BMFSFJ unter dem Motto „Handeln für eine jugendgerechte Gesellschaft“ im Zeitraum 2015–2018 bei gleichzeitiger Integration der Umsetzung der EU-Jugendstrategie eröffnet Chancen, dem herkömmlichen Verwaltungsdenken in getrennten Zuständigkeiten ein Denken und Handeln in gemeinsamer Verantwortung hinzuzufügen, Redundanzen zu vermeiden, Synergieeffekte zu ermöglichen.

Einzelne Bausteine und nächste Schritte

Interministerielle Arbeitsgruppe IMA Jugend

Unter Federführung des BMFSFJ wird in diesem in dieser Legislaturperiode neu eingerichteten Gremium die gemeinsame Jugendstrategie der Bundesregierung entwickelt, abgestimmt und umgesetzt. BMFSFJ-Staatssekretärin Juliane Seifert hatte die Ressorts zur konstituierenden Sitzung am 25. Oktober 2018 eingeladen, ALLE Häuser haben positiv reagiert. Die Zusammenarbeit erfolgt auf Arbeitsebene, sprich Referatsleitungen. Auf Grundlage der Vorschläge des BMFSFJ wurden insbesondere grundlegende Fragen wie „Prinzipien der Zusammenarbeit“, „Ziele“, „Themen und Handlungsfelder“ und „Arbeits- und Sitzungsplan“ erörtert.  

Referats- und abteilungsübergreifende Dienstberatungen im BMFSFJ

Flankierend zu den Sitzungen der IMA werden im BMFSFJ referats- und abteilungsübergreifende Dienstberatungen durchgeführt, zu der grundsätzlich alle Organisationseinheiten eingeladen werden, die für die „Wahrnehmung der Belange von Jugend“ relevant sind. Neben den „gesetzten“ Referaten der Abteilung „Kinder und Jugend“ sind dies die Politikbereiche Demokratie und Vielfalt, Engagementförderung, Freiwilligendienste, digitale Gesellschaft, Aufwertung sozialer Berufe, Familien, Senioren, demografischer Wandel und gleichwertige Lebensverhältnisse.

Externe Prozessbegleitung

Die Arbeit der BMFSFJ-Referate „Jugendstrategie, eigenständige Jugendbeteiligung“ und „Europäische und internationale Jugendpolitik“ zur Entwicklung und Umsetzung der Jugendstrategie wird durch eine externe Prozessbegleitung ab Anfang 2019 unterstützt.

Beirat des BMFSFJ

Zur Einbindung von Zivilgesellschaft (inkl. Länder und kommunale Spitzenverbände) und Jugend wird der Beirat des BMFSFJ zur Jugendstrategie berufen.[8] Den Vorsitz hat die Parlamentarische Staatssekretärin Caren Marks übernommen, den Co-Vorsitz Prof. Dr. Karin Böllert (AGJ-Vorsitzende). Die Berufung der von eingeladenen Organisationen benannten Vertreterinnen und Vertreter erfolgte durch Bundesjugendministerin Dr. Franziska Giffey bei der konstituierenden Sitzung am 11.02.2019.

Kabinettbeschluss

Als gemeinsames Bekenntnis für die Jugend und die bestmögliche Berücksichtigung der Belange der Jugend sowie zur guten Gesetzgebung für die künftigen Generationen soll ein Kabinettbeschluss für die gemeinsame Jugendstrategie der Bundesregierung verabschiedet werden. Ein ausgesprochen wichtiger jugendpolitischer Meilenstein, der den Entwicklungsprozess abschließt und zugleich den Startschuss für die Umsetzungsphase darstellt.

Weitere Vorhaben

Als weitere Vorhaben von besonderer Bedeutung für die gemeinsame Jugendstrategie sind zu nennen:

  • der  Jugend-Check, der bereits ressortübergreifend die Gesetzesvorhaben der Bundesregierung auf ihre Auswirkungen für junge Menschen überprüft.
  • die JugendPolitikTage im Mai 2019 als Forum für die gemeinsame Jugendstrategie der Bundesregierung mit über 400 Jugendlichen und jungen Erwachsenen.
  • das Projekt  jugend.beteiligen.jetzt unterstützt die Praxis digitaler Partizipation mit einer Vielzahl praxiserproblter digitaler Tools
  • die Weiterführung der Eigenständigen Jugendpolitik wird insbesondere im Rahmen des Projektes  jugendgerecht.de – Arbeitsstelle Eigenständige Jugendpolitik gewährleistet.

Gelingensbedingungen und Perspektiven

Die Jugendpolitik des Bundesjugendministeriums orientiert sich seit der 18. LP am Leitprinzip der eigenständigen Jugendpolitik. Sie wird sichtbar in der programmatischen Ausdifferenzierung der „Politik für, mit und von Jugend“ und der Umsetzung durch die gemeinsame Jugendstrategie der Bundesregierung in der 19. LP.

Die gemeinsame Jugendstrategie der Bundesregierung ist konstitutiv ressortübergreifend und zielorientiert: „Wir wollen, dass sich das gesamte Kabinett verbindlich zur Verantwortung für die Jugend bekennt“ – so Bundesjugendministerin Dr. Franziska Giffey.[9]

Die gemeinsame Jugendstrategie der Bundesregierung muss – aus Sicht der Politikwissenschaft – eine Einheit aus Inhalten, Strukturen und Prozessen werden. Im Sinne des BJK (2009) ist zu ergänzen, dass diese Einheit eine kohärente sein sollte. In diesem Sinne ist neben der ressortübergreifenden auch eine legislaturperiodenübergreifende Ausrichtung konsequent, insbesondere um Kontinuität und Planungssicherheit zu ermöglichen.

Strategisch ist bedeutsam, dass Jugendpolitik sich bisher im Wesentlichen gegenüber Bildungs- und Schulpolitik abgegrenzt hat. Hier müsste es gelingen, auch für die Bildungs- und Schulpolitik und die Jugendpolitik bzw. Kinder- und Jugendhilfe ein Denken und Handeln in gemeinsamer Verantwortung für Jugend hinzubekommen.

Paradigma (Jugend-)Beteiligung: Jugendliche und junge Erwachsene müssen stets angemessen und wirksam beteiligt werden; demokratisch legitimierte Interessenvertretungen von Jugend und relevante zivilgesellschaftliche Akteure ebenso.

Jugendpolitik denkt und handelt immer jugendzentriert und hinterfragt stets Verzweckungsabsichten im Kontext von Fachkräftemangel, Renten- und Sozialsystemen, Zukunftssicherung. Und: Generationengerechtigkeit ist keine „Einbahnstraße“ zu Lasten von Jugend.

Es müssen jugendpolitische Bündnisse geschmiedet werden, „geborene“ Partner[10] müssen sich stützen und stärken, weitere Stakeholder einbezogen werden. Es bedarf des entschiedenen Auftretens jugendpolitischer Akteure auf allen staatlichen Ebenen.

Jugendpolitik und ihre Jugendstrategie auf Bundesebene hat immer auch kommunal, föderal, europäisch und international zu denken und zu handeln.

In der Mediengesellschaft werden gesellschaftliche Prozesse nur über entsprechende Kommunikationsstrategien möglich. Auch hier müssen die Strukturen der Kinder- und Jugendhilfe (noch) intensiver genutzt werden. Fachmarketing gilt als akzeptiert, eine weiterreichende und breit angelegte Kampagne wäre hilfreich. Sichtbar werden. Die jugendpolitische Geschichte schreiben und erzählen.

Jugendpolitik muss stärker, lauter werden. Dr. Christian Lüders (Deutsches Jugendinstitut) wünscht sich eine „jugendpolitische Epidemie“ in dem Sinne, dass möglichst viele gesellschaftliche Akteure „angesteckt“ werden, sich jugendpolitisch zu engagieren. Um die europäische und internationale Jugendpolitik mitzunehmen, müsste das eine Pandemie werden. Oder mit anderen Worten: Wir sollten „mehr Jugendpolitik wagen!“.

Über den Autor

Rainer Wiebusch, Ministerialrat, ist Leiter des Referates „Jugendstrategie, eigenständige Jugendpolitik“ im Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend. Dieser Namensbeitrag wurde im FORUM Jugendhilfe (Heft 04/2018) mit dem Themenschwerpunkt „Jugendpolitik/Jugendstrategie“ erstveröffentlicht und steht dort in der Langfassung zur Verfügung.

Weitere Informationen zur gemeinsamen Jugendstrategie der Bundesregierung finden sich außerdem auf dem Fachkräfteportal der Kinder- und Jugendhilfe unter: www.jugendhilfeportal.de/jugendstrategie

Fußnoten

[1] Stichworte: UN-Kinderrechtskonvention, Kinderkommission, NAP Kindergerechtes Deutschland, Fokus KITA, National Coalition, Aktionsbündnis Kinderrechte, Weltkindertag. Aus Jugend-Bindestrich wurde durchgehend Kinder- und Jugend-Bindestrich.
[2] Stellungnahmen und Positionen: „Eigenständige Jugendpolitik. Erste Einschätzungen der AGJ“ (2011), „Kommunale Kinder- und Jugendbeteiligung stärken!“ (2015), „Europäische Jugendpolitik in einem sozialen Europa. Entwicklungsperspektiven von Jugendpolitik in Europa in Zeiten politischen Wandels“ (2018).
[3] Stellungnahmen und Positionen: „Gute Jugendpolitik“ (2013), „Eigenständige Jugendpolitik – Einschätzung des DBJR“; „Potenziale und Herausforderungen im Prozess zur Entwicklung einer Eigenständigen Jugendpolitik“ (2012).
[4] Wer sich für jugendpolitische Konzepte demokratischer Parteien interessiert, wird insbesondere bei der SPD fündig, siehe Beschluss „Mit einer eigenständigen Jugendpolitik Freiräume schaffen, Chancen eröffnen, Rückhalt geben“ (1. Parteikonvent am 16. Juni 2012).
[5] Das Fachreferat trägt seit Mai 2018 den Namen „Jugendstrategie, eigenständige Jugendpolitik“.
[6] Die Laufzeiten sind mit den Legislaturperioden nicht deckungsgleich, es wurde und wird insbesondere aus Gründen der Kontinuität eine legislaturperiodenübergreifende Laufzeit favorisiert.
[7] Die zielführende und konsequente Forderung nach ressortübergreifendem Danken und Handeln generiert postwendend kritische Geister, die – auf den Punkt gebracht – vor einer jugendpolitischen bzw. ministeriellen Unübersichtlichkeit warnen. Den Kritikern sei entgegnet, dass diese Gefahr durch ein starkes Bundesjugendministerium gebannt werden wird.
[8] Antwort auf die häufig gestellte Frage nach der Abgrenzung zum BJK: Das BJK ist ein unabhängiges Gremium, das sich die Themen im Kontext „allg. Kinder- und Jugendhilfe“ selber wählt; der Beirat befasst sich konsequent mit der Agenda „gemeinsame Jugendstrategie der Bundesregierung“.
[9] Bundesjugendministerin Dr. Franziska Giffey zur Eröffnung der Konferenz „Politik für, mit und von Jugend“ am 24. September 2018.
[10] Am Beispiel des Jugend-Checks werden insbesondere zwei Aspekte deutlich. Erstens dokumentiert seine Entstehungsgeschichte, dass Jugendpolitik in der Regel nicht in konfliktfreien Räumen stattfindet. Und zweitens, dass er nur Realität werden konnte durch eine enge und sich ergänzende Zusammenarbeit von Bundesjugendministerium und Bundesjugendring.

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