Jugendpolitik

Diakonie: Kinder und Jugendliche aus Hartz IV herausholen

Die Arbeits- und Sozialminister der Länder haben sich auf ihrer Jahreskonferenz in Münster mit Überlegungen für eine Kindergrundsicherung befasst. Die Diakonie begrüsst die Überlegungen und fordert ein einheitliches Existenzminimum für alle Kinder und Jugendlichen. Hierzu müssten alle bisherigen familienpolitischen Leistungen zusammen geführt werden und eine soziale Mindestsicherung von Kindern und Jugendlichen eingeführt werden.

12.12.2018

Die Diakonie Deutschland begrüßt, dass die Arbeits- und Sozialminister auf ihrer jüngsten Konferenz am 05. und 06. Dezember in Münster ein deutliches Signal für eine Kindergrundsicherung geben. „Bisher sind die Leistungsberechtigten mit dem Wirrwarr von überschneidenden Leistungen überfordert, mitunter gibt es für Kinder aus Familien mit höheren Einkommen sogar eine höhere Förderung. Es ist längst überfällig, das Existenzminimum von Kindern und Jugendlichen einheitlich zu fassen“, sagt Maria Loheide, Vorstand Sozialpolitik der Diakonie Deutschland.

Kinderarmut nachhaltig bekämpfen

Die Diakonie setzt sich seit Jahren für eine einheitliche soziale Mindestsicherung von Kindern und Jugendlichen ein. „Um die Armut von Kindern nachhaltig zu bekämpfen, müssen die derzeitigen familienpolitischen Leistungen wie Kindergeld, Kinderzuschlag, Hartz IV sowie pauschale Leistungen des Bildungs- und Teilhabepaketes in eine Kindergrundsicherung integriert werden. Diese muss automatisch und unbürokratisch ausgezahlt werden“, betont Loheide. Sie müsse den Mindestbedarf jedes Kindes in gleichem Maße decken und sich an dem orientieren, was Kinder und Jugendliche zu einem guten Aufwachsen bräuchten.

Höhe der Kindergrundsicherung neu ermitteln

„Deshalb muss die Höhe der Kindergrundsicherung neu ermittelt werden und darf sich nicht am derzeitigen, viel zu geringen, politisch festgelegten Existenzminimum orientieren. Ziel muss sein, alle Kinder und Jugendlichen aus Hartz IV herauszuholen“, sagt Loheide. Leider fehle den Arbeits- und Sozialministern der Mut, auch die Kinderfreibeträge in die Überlegungen einzubeziehen. Aus Sicht der Diakonie gehörten sie unbedingt zu den Leistungen, die in einer neuen Kindergrundsicherung mit einfließen müssten.  

Informationen zur Arbeits- und Sozialministerkonferenz 2018 finden sich beim Ministerium für Arbeit, Gesundheit und Soziales des Landes Nordrhein-Westfalen.

Quelle: Diakonie Deutschland, Evangelisches Werk für Diakonie und Entwicklung e.V. vom 07.12.2018

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