Familienpolitik
Starke-Familien-Gesetz: Wichtiger Schritt zur Bekämpfung der Armut von Kindern und Familien
Der Deutsche Caritasverband begrüßt den Ausbau der Bildungs- und Teilhabeleistungen im Rahmen des Starke-Familien-Gesetzes. Langfristig notwendig seien aber weitere Vereinfachungen beim Kinderzuschlag und ein Gesamtkonzept zur Bekämpfung von Kinder- und Familienarmut. Das Starke-Familien-Gesetz wird am 11.03.2019 im Familienausschuss des Deutschen Bundestags beraten.
11.03.2019
„Es ist gut, dass durch das Starke-Familien-Gesetz die Bildungs- und Teilhabeleistungen ausgebaut und der Kinderzuschlag angehoben wird“, betont Caritas-Präsident Peter Neher anlässlich der heutigen Beratung des Gesetzes im Familienausschuss. Das Gesetz sei ein wichtiger Schritt, Kindern und Jugendlichen mehr Teilhabechancen zu ermöglichen und die finanzielle Situation von Familien im unteren Einkommensbereich zu verbessern.
Erleichterungen bei Bildungs- und Teilhabeleistungen
„Wir begrüßen, dass die Beantragung der Bildungs- und Teilhabeleistungen erleichtert wird“, so Neher. Der Deutsche Caritasverband hat sich lange für den Wegfall der Eigenanteile bei der Mittagsverpflegung und Schülerbeförderung, die Erhöhung der jährlichen Schulbedarfsleistungen und einem Anspruch auf Lernförderung unabhängig von der Versetzungsgefahr eingesetzt. „Notwendig ist jetzt noch eine deutliche finanzielle Erhöhung der Teilhabeleistungen über die zehn Euro hinaus, die im Gesetz stehen.“ Diese Leistungen sind seit der Einführung im Jahre 2011 nicht mehr erhöht worden.
Kinderzuschlag weiterhin nur schwer zu durchschauen
„Bedauerlich ist allerdings, dass es bisher nicht gelungen ist, das komplizierte Instrument Kinderzuschlag für die Betroffenen zu vereinfachen. Die neu eingeführten Freibetrags- und Anrechnungsregelungen sind nur schwer zu durchschauen und werden nicht dazu führen, dass Familien diese Förderung besser verstehen“, kritisiert Neher. Insgesamt muss der Kinderzuschlag so reformiert werden, dass möglichst viele anspruchsberechtigte Familien ihren Anspruch geltend machen können.
Konzept zur Bekämpfung von Kinder- und Familienarmut notwendig
„Langfristig brauchen wir ein Konzept zur Bekämpfung von Kinder- und Familienarmut, in welchem die verschiedenen bestehenden Transferleistungen für Kinder und Familien deutlich besser abgestimmt und möglichst in einem Schritt beantragt werden können“, fordert Neher. Eine wirklich „Starke-Familien-Politik“ brauche zudem eine dynamische Einbindung von Wohngeldleistungen, da gerade in Ballungszentren die Wohnkosten Familien im unteren Einkommensbereich stark belasten.
Die vollständige Stellungnahme des Deutschen Caritasverbandes (PDF, 122 KB) steht online zur Verfügung.
Quelle: Deutscher Caritasverband vom 11.03.2019
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