Familienpolitik
Starke-Familien-Gesetz bringt Verbesserungen für viele Familien in M-V
„Familien mit kleinen Einkommen werden zielgenauer gestärkt und die Kinderarmut wirkungsvoller bekämpft.“ Mit diesen Worten begrüßt Mecklenburg-Vorpommerns Sozialministerin Stefanie Drese das Starke-Familien-Gesetz der Bundesregierung, dessen Entwurf der Bundestag in erster Lesung am 14. Februar beraten hat.
15.02.2019
Kern des Starke-Familien-Gesetzes, das vom Bundesfamilienministerium und Bundesarbeitsministerium erarbeitet wurde, ist die Neugestaltung und Erhöhung des Kinderzuschlags. Der Kinderzuschlag unterstützt Eltern, die zwar eigenes Einkommen erarbeiten, aber trotzdem finanziell kaum über die Runden kommen. Darüber hinaus sollen die Leistungen für Bildung und Teilhabe (BuT) verbessert werden.
Kinderzuschlag für Alleinerziehende, die Unterhalt bekommen
„Für mich ist besonders wichtig, dass deutlich mehr Kinder einen Anspruch auf Kinderzuschlag erhalten sollen und der bürokratische Antragsaufwand reduziert wird“, verdeutlicht Mecklenburg-Vorpommerns Sozialministerin Stefanie Drese. So ist vorgesehen, dass auch bei steigenden Einkommen Eltern mehr vom Kinderzuschlag bleibt. Alleinerziehende bekommen künftig den Kinderzuschlag, auch wenn sie für ihre Kinder Unterhaltszahlungen erhalten.
Schüler(inne)n Zugang zu digitalen Lernmitteln ermöglichen
Ministerin Drese, die in diesem Jahr auch Vorsitzende der Arbeits- und Sozialministerkonferenz der Länder ist, hebt zudem die verbesserten Leistungen im Bildungs- und Teilhabepaket hervor. Diese Leistungen sollen mit dem neuen Gesetz deutlich ausgebaut werden, etwa durch die Erhöhung des Schulstarterpakets von 100 auf 150 Euro, die Abschaffung des Eigenanteils für den ÖPNV und die Ausweitung der kostenlosen Lernförderung, auch wenn die Versetzung nicht gefährdet ist. „Dadurch wird ein wichtiger Beitrag geleistet, dass alle Schülerinnen und Schüler die gleichen Bildungschancen und Zugang zu digitalen Lernmitteln haben“, so Drese.
Drese betonte: „Vom Starke-Familien-Gesetz werden viele Familien in Mecklenburg-Vorpommern profitieren. Wir rechnen damit, dass sich durch die veränderten Kinderzuschlagsvoraussetzungen allein die Zahl der Kinder, die zusätzlich einen BuT-Anspruch erhalten mehr als verdoppeln wird.“
Quelle: Ministerium für Soziales, Integration und Gleichstellung des Landes Mecklenburg-Vorpommern vom 14.02.2019
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