Familienpolitik
Mutterschutz: Minister Jost sieht Modernisierungsbedarf
Ungerechtfertigte Beschäftigungsverbote, Ausgrenzung oder sogar Anstellungs- und Beförderungshindernisse für junge Frauen – "dem darf unser Mutterschutzgesetz nicht Vorschub leisten", betont der im Saarland für den Arbeits- und Mutterschutz zuständige Minister Reinhold Jost.
26.05.2015
"Wir wollen stärker auf Beschäftigungserhalt und Partizipation von werdenden Müttern im Berufsleben setzen. Natürlich immer unter der Prämisse, dass der Schutz des ungeborenen Kindes und der Schwangeren im Vordergrund steht.", so Minister Jost.
Die Mutterschutzregelungen von 1952 müssten dringend "entstaubt", das Gesetz modernisiert werden. "Ich freue mich deshalb, dass das wichtige Thema auf der Jugend- und Familienkonferenz in Perl diskutiert wird und erhoffe mir neue Anregungen für unsere Fachleute", so Jost.
Seit Februar 2012 befasst sich eine Expertengruppe unter Federführung des Bundesministeriums für Familie, Senioren, Frauen und Jugend mit der Novellierung des Mutterschutzgesetzes. Das Saarland ist in dieser Gruppe vertreten durch Arbeitsschutzexperten des Ministeriums für Umwelt und Verbraucherschutz.
Die wichtigsten Anforderungen an ein reformiertes Gesetz sind aus Sicht des Ministers:
- Eine zeitgemäße Gefährdungsbeurteilung mit dem Ziel der Vermeidung von Benachteiligungen von Frauen durch verbesserte Schutzkonzepte (Partizipation statt Ausgrenzung)
- Vereinfachung der Rechtsanwendung
- Schließung von Gesetzeslücken
Mit Nachdruck wendet sich Arbeitsschutzminister Jost gegen Vorschläge, dass schwangere Frauen mit dem Arbeitgeber eventuelle Schutzmaßnahmen frei verhandeln können. "Das würde in der Praxis eine deutliche Verschlechterung der Position werdender Mütter bedeuten. Das Erkennen von Gefährdungen am Arbeitsplatz erfordert Expertenwissen, das viele Arbeitnehmerinnen nicht besitzen. Außerdem wäre zu befürchten, dass schwangere Frauen unter Druck gesetzt werden, wenn sie Schutzmaßnahmen am Arbeitsplatz beanspruchen wollten", so Jost.
Ein Referentenentwurf zur Novellierung des Mutterschutzgesetzes ist für Ende des Jahres vorgesehen.
Quelle: Ministerium für Soziales, Gesundheit, Frauen und Familie Saarland vom 21.05.2015
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