Familienpolitik
Klarheit bei Nicht-Anrechnung von Elterngeldnachzahlungen erreicht
Wie der Deutsche Familienverband mitteilt, besteht nach der Verwirrung über die Anrechnung von Elterngeldnachzahlungen als Folge des Sparpakets endlich Klarheit für bedürftige Familien, die sich für das verlängerte Elterngeld mit halbem Elterngeldbetrag entschieden haben und diese Entscheidung jetzt widerrufen, damit die ihnen aus diesem Jahr noch zustehenden Teilbeträge nicht mit dem Arbeitslosengeld II verrechnet werden.
09.12.2010
Das Bundesarbeitsministerium stellt durch eine Änderung der Arbeitslosengeld II/Sozialgeld-Verordnung sicher, dass die noch ausstehenden Elterngeldbeträge in Höhe von 150 Euro je Lebensmonat anrechnungsfrei bleiben, auch wenn die Nachzahlung aus verwaltungstechnischen Gründen erst im nächsten Jahr erfolgt. „Wir begrüßen sehr, dass das Bundesarbeitsministerium und das Bundesfamilienministerium unseren Forderungen entsprochen haben und Klarheit für die angesichts der unübersichtlichen Regelungen stark verunsicherten Familien schaffen“, so der Bundesgeschäftsführer des Deutschen Familienverbandes Siegfried Stresing.
Der Deutsche Familienverband wies darauf hin, dass betroffene Familien die Verlängerungsoption auf jeden Fall noch bis zum 31. Dezember 2010 widerrufen mussten. Die Anrechnungsfreiheit galt zudem nur für den Anspruch auf Elterngeld für Lebensmonate vor dem 1. Januar 2011.
Quelle: Deutscher Familienverband
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