Familienpolitik

Kindergeld: Bei volljährigen Kindern ab 2012 keine Einkommensprüfung mehr

Gerade bei Kindergeld für volljährige Kinder in Ausbildung sorgte die Einkommensgrenze von 8.004 EUR dafür, dass einige Eltern das Kindergeld nicht erhielten. Damit ist nach Angaben des Lohnsteuerhilfevereins Vereinigte Lohnsteuerhilfe ab 2012 Schluss, da die Finanzämter die Einkünfte und Bezüge des Kindes nicht mehr prüfen.

25.01.2012

"Damit ist eine deutliche Steuervereinfachung eingetreten", so Jörg Strötzel, Vorsitzender der VLH.

Ab 2012 erhalten Eltern für Kinder unter 25 Jahren demnach nun immer Kindergeld, wenn sich das Kind in der ersten Berufsausbildung (Erststudium oder der Erstausbildung) befindet. Während einer zweiten Ausbildung (z. B. Technikerschule oder FH-Studium nach abgeschlossener Lehre) wird Kindergeld bis zur Vollendung des 25. Lebensjahres auch noch gezahlt, wenn das Kind

  • keiner Erwerbstätigkeit nachgeht,
  • nur eine Erwerbstätigkeit von maximal 20 Wochenstunden ausübt,
  • die Zweitausbildung im Rahmen eines Ausbildungsdienstverhältnisses absolviert,
  • allenfalls eine geringfügige Beschäftigung als Minijobber hat, oder
  • lediglich eine kurzfristige Beschäftigung z. B. im Rahmen eines Aushilfsjobs ausübt.

Ebenfalls entfalle die Einkommensprüfung bei Kindern, welche

  • eine Übergangszeit von höchstens 4 Monaten zwischen zwei Ausbildungsabschnitten oder zwischen einem Ausbildungsabschnitt und einem freiwilligen Dienst durchlaufen

und umgekehrt,

 

  • eine Wartezeit überbrücken, in der sie eine Berufsausbildung mangels Ausbildungsplatz nicht beginnen oder fortsetzen können und einen freiwilligen Dienst leisten.

Quelle: Lohnsteuerhilfeverein Vereinigte Lohnsteuerhilfe e.V. (VLH)

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