Familienpolitik

Familienverband weist SPD-Vorschlag zur Neugestaltung des Kindergeldes zurück

(Berlin) - Als Frontalangriff auf die Verfassung bezeichnete der Präsident des Deutschen Familienverbandes Dr. Klaus Zeh den jüngsten Vorschlag der SPD, die Wirkung des steuerlichen Kinderfreibetrags zu kappen.

07.10.2011

"Da wird unter dem Deckmantel der Familienfreundlichkeit wissentlich die Verfassung gebrochen. Das Bundesverfassungsgericht hat klar festgestellt, dass der Staat seine Finger vom Existenzminimum der Kinder lassen muss. Der Kinderfreibetrag und das Kindergeld, als Rückzahlung zuviel einbehaltener Steuern, sind keine milden Gaben. Wer einen besseren Familienleistungsausgleich will, muss das Kindergeld erhöhen, statt bei der Steuergerechtigkeit zu kürzen - alles andere ist billiger Sozialneid", so Zeh.

Dass von allen Steuerfreibeträgen und Abschreibungsmöglichkeiten im Steuerrecht ausgerechnet der von der Verfassung vorgegebene Kinderfreibetrag immer wieder in die Schusslinie gerate, zeigt aus Sicht des Deutschen Familienverbandes, dass Familien noch immer als Almosenempfänger und nicht als Leistungsträger wahrgenommen würden. Demgegenüber formuliert der Familienverband die Frage, ob sich die SPD wohl trauen würde, den Arbeitnehmern beim Lohnsteuerjahresausgleich einfach mal so die Steuerrückerstattung für die Pendlerpauschale zu kappen.

Scharfe Kritik übt Zeh auch an dem SPD-Vorschlag, das Ehegattensplitting abzuschaffen: "Rund 90 Prozent des Splittingvolumens kommen bei Ehepaaren mit Kindern an. Für diese Idee gilt wie für den ganzen Vorstoß das Motto: Liebe Familien, wir wollen euch ja gern was Gutes tun, aber zahlen müsst ihr dafür gefälligst selbst. Schade, dass die SPD ihr Familienprogramm mit solchen Vorschlägen insgesamt in Verruf bringt", so Verbandspräsident Klaus Zeh.

Quelle: Deutscher Familienverband e. V.

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