Elterngeld-Kürzung

Nicht die Einkommensgrenzen sind das Problem

Bundesfinanzminister Christian Lindner plant für kommendes Jahr wie angekündigt einen Sparhaushalt. Betroffen ist auch das Bundesfamilienministerium bzw. konkreter das Elterngeld - hier werden Kürzungen erwartet. Doch anders als erwartet liegt der Skandal beim Elterngeld in den unteren Einkommensschichten.

11.07.2023

Gegenwärtige Pläne zu Haushaltseinsparungen könnten zur Folge haben, dass die Einkommenshöchstgrenzen für den Bezug des Elterngeldes von 300.000 Euro pro Jahr (bei Alleinerziehenden 250.000 Euro) auf 150.000 Euro zu versteuernden Jahreseinkommens bei Paaren gesenkt werden. Bereits 2021 wurde die Höchsteinkommensgrenze von 500.000 auf 300.000 Euro gesenkt.

Welche Familien sind besonders betroffen?

Die geplante Kürzung wird gerade diejenigen Familien treffen, die bereits eine hohe Steuerquote haben. Das Elterngeld verpasst es – bei den Höchsteinkommen und bei den unteren Einkommensschichten – Paaren mehr Mut zu mehr Kindern zu machen. Eine Elterngeldreform ist allein bei der Anhebung des Mindestbetrages mehr als überfällig.

Franziska Schmidt, Vizepräsidentin des Deutschen Familienverbandes, erklärt dazu:

„Von 150.000 Euro Jahresverdienst können Familien von Pflegerinnen oder Schulsozialarbeitern nur träumen. Eine Kürzung einer Lohnersatzleistung will niemand leichtfertig hinnehmen. Darüber muss dringend diskutiert werden. Der eigentliche Skandal liegt beim Elterngeld jedoch beim Versäumnis, dass der Basis-Elterngeldbetrag seit fast 40 Jahren nicht angehoben worden ist. Die fehlende Inflationsanpassung hat beim Elterngeld seit 1986 zur Folge, dass der Mindestbetrag heute nur noch eine Kaufkraft von 150 Euro hat. Es gibt keine andere familienpolitische Leistung auf Bundesebene, deren Erhöhung länger ignoriert worden ist. Der Kaufkraftverlust des Elterngeldes trifft vor allem arme, alleinerziehende und kinderreiche Familien, die typischerweise nicht aus einer gut bezahlten Erwerbstätigkeit in den Elterngeldbezug gehen. Der große familienpolitische Skandal ist die seit 40 Jahren anhaltende Unsichtbarkeit einkommensschwacher Familien beim Elterngeld.“

Hintergrund und ehemaligen Entwicklungen

1986 wurde das Erziehungsgeld als Ausgleichsleistung für einen Elternteil ausgezahlt, der das gemeinsame Kind vorwiegend erzogen hatte. Die Höhe betrug bei Einführung 600 DM. 2007 wurde das Erziehungsgeld in Folge einer Reform durch das Elterngeld ersetzt. Nun erhielten Eltern, die vor der Geburt des Kindes arbeitssuchend oder ohne Einkommen waren, einen Mindestbetrag von 300 Euro, den gegenwärtig etwa ¼ aller Mütter beziehen. Nach Angaben des Bundesfamilienministeriums ist die Aufgabe des Elterngeldes die Sicherung der wirtschaftlichen Existenz der Familien. Der Basisbetrag des Elterngeldes (300 Euro; 150 Euro kaufkraftbereinigt) liegt jedoch weit unter dem Bürgergeld für Alleinstehende (502 Euro).

Quelle: Deutscher Familienverband vom 04.07.2023

Redaktion: David Bienias

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