Sozialforschung

DJI-Familienforscherin Karin Jurczyk: „Es ist nur ein halbstarkes Gesetz“

Die Bundesregierung will bessere Bedingungen für Familien mit kleinem Einkommen schaffen, um Kinderarmut zu bekämpfen. Im Interview nimmt DJI-Familienforscherin Karin Jurczyk eine erste Einschätzung zum „Starke-Familien-Gesetz“ vor und fordert Leistungen stärker zu bündeln und Verfahren zu vereinfachen. Notwendig sei es, die Teilhabechancen von Kindern an Bildung und Gesellschaft zu verbessern, wie dies etwa ein Expertenbeirat der Bertelsmann Stiftung vorschlägt.

18.01.2019

Familien mit kleinem Einkommen sollen künftig bessere staatliche Leistungen erhalten. Am Mittwoch stellten die beiden SPD-Bundesminister Franziska Giffey und Hubertus Heil ihr „Starke-Familien-Gesetz“ vor, nachdem es vom Kabinett gebilligt worden war. Es soll zu weniger Kinderarmut beitragen. Ein Baustein, mit dem das gelingen soll, ist der Kinderzuschlag. Zum 1. Juli 2019 soll er um 15 Euro auf dann 185 Euro pro Kind und Monat steigen. Zugleich werden Einkünfte des Kindes – zum Beispiel Unterhaltszahlungen – weniger stark berücksichtigt, was besonders Alleinerziehenden zu Gute kommt. Außerdem sollen Kinder von mehr Leistungen für Bildung und Teilhabe profitieren, beispielsweise ein kostenloses Mittagessen in Schule und Kita und kostenlose Schülerfahrkarten erhalten. Das Deutsche Jugendinstitut (DJI) hat ein Interview mit Familienforscherin Karin Jurczyk geführt, die unter anderem Mitglied des Expertenbeirats der Bertelsmann Stiftung ist, der ein umfassendes Konzept für eine Teilhabe gewährleistende Existenzsicherung für Kinder und Jugendliche entwickelt.

DJI: Frau Jurczyk, wie stark ist das neue „Starke-Familien-Gesetz“?

Es ist aus meiner Sicht nur ein halbstarkes Gesetz, das zwar Kinderarmut reduziert, aber nicht weit genug geht. Vor allem wäre es wichtig, Leistungen für arme Familien stärker zu bündeln. Und nach wie vor ist die Grundlage zur Höhe der Leistungen für Kinder und Jugendliche eher geschätzt als durch Bedarfserhebungen gerechnet.

Den Kinderzuschlag beziehen bislang nur etwa 250 000 Kinder, obwohl 800 000 einen Anspruch hätten. Künftig wären zwei Millionen Kinder berechtigt. Kritiker und Sozialverbände halten die bürokratischen Hürden aber immer noch für zu hoch.

Diese Kritik ist leider berechtigt. Auch heute wissen wir, dass viele Familien Leistungen, die ihnen zustehen, nicht in Anspruch nehmen, weil die Beantragung zu kompliziert ist. Hier müssten die Verfahren deutlich vereinfacht werden.

Bundesfamilienministerin Franziska Giffey und Sozialminister Hubertus Heil betonen, dass sie die Gesetzesreform als Basis für eine mögliche Kindergrundsicherung sehen. Die Grundidee dieser Kindergrundsicherung ist, dass Kinder unabhängig vom Einkommen und der Lebenssituation ihrer Eltern sozial abgesichert werden. Halten Sie eine Kindergrundsicherung für durchsetzbar?

Das wird noch ein längerer Weg sein, ein gutes Modell einer eigenständigen Kindergrundsicherung durchzusetzen, denn dies krempelt die bisherigen Systeme um. Es werden derzeit verschiedene Modelle diskutiert. Wichtig ist, dass nicht nur monetäre Armut durch höhere Geldleistungen reduziert wird, sondern tatsächlich die Teilhabechancen von Kindern an Bildung und Gesellschaft verbessert werden. Dies charakterisiert etwa das umfassende „Konzept für eine Teilhabe gewährleistende Existenzsicherung für Kinder und Jugendliche“ (PDF, 752 KB), das derzeit von einem Expertenbeirat der Bertelsmann Stiftung entwickelt wird.

Hintergrund

Der Expertenbeirat der Bertelsmann Stiftung stellt fest, dass derzeit fast jedes vierte Kind in Deutschland von Armut betroffen ist, d.h. es wächst in einer Familie auf, die Leistungen der staatlichen Grundsicherung (sog. Hartz IV) bezieht oder ein Einkommen unter der Armutsgefährdungsgrenze hat. Jedes Kind habe aber ein Anrecht auf ein gutes Aufwachsen und Teilhabe, egal in welcher Familienform oder sozialen und finanziellen Situation die Eltern lebern. Staat und Gesellschaft müssten ihnen das zur Verfügung stellen, was sie für ein gutes Leben und eine gelingende Teilhabe benötigen. Der Expertenbeirat und das  Projekt „Familie und Bildung: Politik vom Kind aus denken“ legen deshalb ein Konzept für eine Teilhabe gewährleistende Existenzsicherung für Kinder und Jugendliche vor.

Weitere Informationen zum Projekt „Familie und Bildung: Politik vom Kind aus denken“ finden sich bei der Bertelsmann Stiftung. Weiterführende Details zum „Starke-Familien-Gesetz“ der Bundesregierung finden sich in der Berichterstattung auf dem Fachkräfteportal der Kinder- und Jugendhilfe.

Das Interview mit Dr. Karin Jurczyk wurde von der DJI-Redaktion geführt und dort erstveröffentlicht. Wir danken für die freundliche Genehmigung zur Übernahme!

Quelle: Deutsches Jugendinstitut e.V. 

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