Familienpolitik
Deutsches Kinderhilfswerk: Familien- und Kinderarmut nachhaltig bekämpfen
Das Deutsche Kinderhilfswerk fordert eine grundlegende Kraftanstrengung zur Bekämpfung der Familien- und Kinderarmut in Deutschland. Dazu braucht es aus Sicht des Verbandes ein Gesamtkonzept, das mit ausreichenden finanziellen Mitteln ausgestattet ist und ressortübergreifend ansetzt, um Kinder nachhaltig aus der Armut herauszuführen.
07.02.2018
„Die heute von der Bertelsmann Stiftung vorgelegte Studie zeigt auf, wie dringend die Bekämpfung der Familien- und Kinderarmut in Deutschland ist. Sprudelnde Steuereinnahmen durch die positive wirtschaftliche Lage in Deutschland und die dadurch vorhandenen Verteilungsspielräume müssen konsequenter für eine grundlegende Reform der Familienförderung genutzt werden. Die im Koalitionsvertrag von Union und SPD vorgesehenen Maßnahmen sind zwar ein Schritt in die richtige Richtung, reichen aber an vielen Stellen bei Weitem nicht aus“, betont Holger Hofmann, Bundesgeschäftsführer des Deutschen Kinderhilfswerkes, anlässlich der Veröffentlichung der Studie zur Entwicklung der Einkommenssituation von Familien der Bertelsmann Stiftung.
„Die Studie der Bertelsmann Stiftung belegt, was viele Familien mit Kindern seit Langem spüren, dass nämlich bei einem geringen Familieneinkommen die finanziellen Belastungen durch jedes weitere Haushaltsmitglied dramatisch steigen. Alleinerziehende sind hier vielfach in einer finanziell besonders prekären Situation. Deshalb brauchen wir eine zeitnahe Anhebung der Kinderregelsätze auf ein armutsfestes Niveau entlang der Vorgaben, die das Bundesverfassungsgericht im Jahre 2010 zur Teilhabe von Kindern und Jugendlichen gemacht hat. Statt kleiner Reformschräubchen fordert das Deutsche Kinderhilfswerk eine grundsätzliche Lösung in Form einer Kindergrundsicherung, die das Existenzminimum von Kindern unabhängig von den finanziellen Möglichkeiten der Familie, der Familienform und dem bisherigen Unterstützungssystem gewährleistet. Außerdem plädieren wir für ein Bundeskinderteilhabegesetz, das Kindern und Heranwachsenden aus Familien in prekären Lebenslagen einen besonderen Rechtsanspruch auf Förderung und Teilhabe gibt, bundeseinheitliche Standards setzt und Fachgesetze für mehr Teilhabe und effektive Armutsprävention systematisch ändert und ergänzt. Ziel ist dabei insbesondere Teilhabe durch eine bedarfsgerechte Infrastruktur im direkten Lebensumfeld zu garantieren“, so Hofmann weiter.
In einem Land wie Deutschland zeichnet sich Kinderarmut nicht allein durch materielle Entbehrungen, sondern auch durch Ausgrenzung und damit fehlende Teilhabe an Aktivitäten aus, die für andere Kinder selbstverständlich sind. Deshalb brauchen wir nicht nur die Ausstattung von Kindern mit dem Allernötigsten, sondern für alle Kinder muss gesellschaftliche Teilhabe ausreichend möglich sein. „Kinderarmut darf nicht kleingeredet, sondern sie muss durch konkrete politische Maßnahmen beseitigt werden“, so Hofmann abschließend.
Quelle: Deutsches Kinderhilfswerk e.V.
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