Familienpolitik

Caritas sieht Starke-Familien-Gesetz als ersten Schritt zur Bekämpfung von Kinderarmut

Während der Deutsche Caritasverband die vorgesehenen Verbesserungen bei den Bildungs- und Teilhabeleistungen sowie die Neugestaltung des Kinderzuschlags begrüßt, greife der Gesetzentwurf insgesamt zu kurz. Vielmehr sei ein Konzept nötig, das bestehende Transferleistungen für Kinder und Familien einbezieht und Faktoren wie z.B. Wohnkosten berücksichtigt.

11.01.2019

„Das heute vom Bundeskabinett beschlossene Starke-Familien-Gesetz beinhaltet wichtige Maßnahmen zur Bekämpfung der Armut von Kindern und ihren Eltern. Die Neugestaltung des Kinderzuschlags ist eine echte Verbesserung“, betont Caritas-Präsident Peter Neher.

Weiterhin Intransparenz für Leistungsempfänger

Problematisch sei allerdings, dass die im Gesetzentwurf vorgesehenen neuen Freibetrags- und Anrechnungsregelungen weiter intransparent und für die Leistungsempfänger kaum nachvollziehbar sind – eine Kritik, die der Deutsche Caritasverband bereits an den bestehenden Regelungen geübt hat. „Gesetze, die soziale Gerechtigkeit schaffen sollen, von den Begünstigten aber nicht nachvollzogen werden können, verfehlen ihr sozialpolitisches Ziel“, so Neher.

Anspruchsberechtigte Kinder besser erreichen

Neher würdigt die im Gesetz vorgesehenen Leistungsverbesserungen bei den Bildungs- und Teilhabeleistungen. Mit dem Wegfall der Eigenanteile bei der Mittagsverpflegung und Schülerbeförderung, mit der Erhöhung der jährlichen Schulbedarfsleistungen und dem Anspruch auf Lernförderung unabhängig von der Versetzungsgefahr werden Reformen auf den Weg gebracht, für die sich der Deutsche Caritasverband schon lange eingesetzt hat. „Die geplante Vereinfachung der Antragsstellung, die zukünftig bei den meisten Leistungen keine getrennten Anträge mehr vorsieht, ist eine deutliche Entlastung für die betroffenen Familien. Ich bin froh, dass anspruchsberechtigte Kinder hierdurch zukünftig deutlich besser erreicht werden“, so Neher.

Dynamische Einbindung von Wohngeldleistungen nötig

Der Gesetzentwurf greift allerdings insgesamt zu kurz, indem nur der Kinderzuschlag und die Bildungs- und Teilhabeleistungen weiterentwickelt werden. „Um Armut von Kindern und Familien umfassend und nachhaltig zu bekämpfen brauchen wir ein Konzept, in welchem die verschiedenen bestehenden Transferleistungen für Kinder und Familien einbezogen werden. Insbesondere müssen die Wohnkosten berücksichtigt werden, die gerade für Familien mit niedrigem und mittlerem Einkommen in Ballungszentren ein großes Problem darstellen“, fordert Neher. Eine wirklich „Starke-Familien-Politik“ brauche daher eine dynamische Einbindung von Wohngeldleistungen.

Quelle: Deutscher Caritasverband e.V. vom 09.01.2019

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