Bildungspolitik

Städte plädieren für Grundgesetzänderung bei der Bildung und fordern Rücknahme der Kürzung der Städtebauförderung

Der Deutsche Städtetag appelliert an Bund und Länder, die gesamtstaatliche Verantwortung für Bildung ernst zu nehmen und das Verbot einer Zusammenarbeit von Bund und Ländern („Kooperationsverbot“) durch eine Grundgesetzänderung aufzuheben. Der Bund müsse sich im Bereich Bildung inhaltlich und finanziell wieder engagieren dürfen. Nach einer Präsidiumssitzung in Sassnitz auf Rügen rief der kommunale Spitzenverband heute außerdem Bundesregierung und Bundestag auf, die für 2011 geplante Halbierung der Städtebauförderungsmittel von 610 Millionen Euro auf 305 Millionen Euro zurückzunehmen. Die Städtebauförderung sei ein unverzichtbares Erfolgsprogramm, mit dem die Städte gerade auch in Krisenzeiten in zukunftsweisende Projekte investieren können.

14.09.2010

Die Präsidentin des Deutschen Städtetages, die Frankfurter Oberbürgermeisterin Petra Roth, erklärte zur Zusammenarbeit von Bund, Ländern und Kommunen in der Bildung: „Es geht um Lösungen für wichtige Zukunftsfragen, zum Beispiel darum, die Zahl der Schulabbrecher zu verringern und Kinder und Jugendliche aus bildungsfernen Milieus besser zu integrieren. Deshalb brauchen wir einen kooperativen Föderalismus, in dem die Kräfte von Bund, Ländern und Kommunen gebündelt werden. Keine Ebene im Bundesstaat kann diese große Aufgabe alleine bewältigen, und Kompetenzgerangel hilft nicht weiter.“

Bildung sei eine gesamtstaatliche Aufgabe. Das grundsätzlich geltende Kooperationsverbot, das seit der Föderalismusreform I gilt, behindere maßgeblich ein zukunftstaugliches Bildungswesen. Ohne eine Korrektur könnten wichtige neue Programme nicht mehr von Bund und Ländern gemeinsam entworfen und finanziert werden, beispielsweise um die Qualität des Bildungssystems zu verbessern, Kinder mit Migrationshintergrund zu fördern oder die UN-Behindertenrechtskonvention im Schulbereich umzusetzen. Die verfassungsrechtlichen Instrumente, die die Leistungen von Bund, Ländern und Kommunen miteinander verknüpfen und verzahnen, sollten modernisiert werden.

„Die Städte engagieren sich bereits jetzt in großem Umfang und bauen das Angebot für die frühkindliche Bildung in Kindergärten und Kindertagesstätten, aber auch von Ganztagsschulen ständig aus. Diese Angebote sind unstrittig das Fundament, damit die Bildungschancen unabhängig vom familiären Hintergrund wachsen“, so Roth weiter. Dabei gelte der bekannte Grundsatz: Für den qualitativen und quantitativen Ausbau benötigen die Kommunen die notwendigen Finanzmittel, streng nach dem Konnexitätsprinzip „Wer bestellt, bezahlt“.

Durch ungeschmälerte Städtebauförderung nachhaltige Investitionen sichern

Der stellvertretende Präsident des Deutschen Städtetages und Nürnberger Oberbürgermeister Dr. Ulrich Maly sagte zur geplanten Kürzung der Städtebauförderung: „Nach Berechnungen des Deutschen Instituts für Wirtschaftsforschung löst ein Euro an Städtebaufördermitteln bis zu weitere acht Euro öffentliche und private Investitionen, insbesondere beim örtlichen und regionalen Baugewerbe und Handwerk, aus. Deshalb ist es finanziell kontraproduktiv, wenn der Bund ein sich selbst tragendes und speziell dem Mittelstand zugute kommendes Erfolgsprogramm drastisch kürzt.“

Wenn es bei der reduzierten Städtebauförderung durch den Bund bleibe, müssten nachhaltige Projekte der Kommunen, die allen Bürgern zugute kommen, zurückstehen. Neben dem Stadtumbau gehe es um eine familien- und altengerechte Stadterneuerung sowie um Lösungen für die wachsenden sozialen Probleme und Maßnahmen für den Klimaschutz. Diese könnten nur mit einer starken und stetigen Städtebauförderung bewältigt werden. Insbesondere der Stadtumbau in den neuen Ländern sei noch lange nicht abgeschlossen und bedürfe weiter einer ausreichenden Förderung durch Bund und Länder. Auch in den Kommunen der alten Länder wachsen die Herausforderungen, so Maly.

Herausgeber: Deutscher Städtetag

 

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