Bildungspolitik
GEW fordert bundesweit einheitliche Hoschulzugangsregelung
Die Gewerkschaft Erziehung und Wissenschaft (GEW) hat die Bundesregierung aufgefordert, einen Gesetzentwurf für ein bundesweites Hochschulzulassungsgesetz vorzulegen, damit alle Hochschulen an einem einheitlichen Zulassungsverfahren verbindlich teilnehmen. Solange dies den Hochschulen überlassen bleibe und die aktuellen technischen Probleme nicht behoben seien, schreckten viele Hochschulen davor zurück, sich für das neue Verfahren zu entscheiden.
16.03.2011
Das erklärte das für Hochschulen verantwortliche GEW-Vorstandsmitglied, Andreas Keller, aus Anlass der Probleme beim Start des neuen Zulassungssystems für Studienbewerberinnen und Studienbewerber, die heute bekannt geworden sind. "Angesichts doppelter Abiturjahrgänge und der Aussetzung der Wehrpflicht droht ein Zulassungschaos an den Hochschulen - zu Lasten der Lebensplanung und Bildungschancen junger Menschen. Der Bund muss unverzüglich eingreifen und die bundesweite Vergabe der knappen Studienplätze gesetzlich sicherstellen", betonte Keller.
Der GEW-Hochschulexperte kritisierte scharf die Absicht der Länder und Hochschulen, die Lehrer-Studiengänge vom neuen Zulassungsverfahren auszunehmen. "Wir brauchen eine Garantie, dass alle Studienplätze in allen Studiengängen tatsächlich besetzt werden, wenn es zu viele Bewerber gibt. Werden Studienplätze in Lehramtsstudiengängen nicht besetzt, wird dies den Lehrkräftemangel in Deutschland weiter verschärfen. Deshalb muss gerade in diesen Studiengängen sichergestellt sein, dass alle Plätze besetzt werden und die Bewerber keine unnötigen Wartezeiten hinnehmen müssen", sagte Keller.
Die GEW forderte den Bund zu einer nachhaltigen und juristisch wasserdichten Lösung des Zulassungsproblems auf. "Damit nicht länger Studienbewerber abgewiesen werden, obwohl Studienplätze frei sind, brauchen wir ein bundesweites Vergabeverfahren. Alle Hochschulen müssen gesetzlich verpflichtet werden, am zentralen Verfahren teilzunehmen. Mittelfristig brauchen wir eine Regelung bei der Zulassung zu Masterstudiengängen, damit ein reibungsloser Übergang vom Bachelor- zum Masterstudium gewährleistet ist," erklärte Keller.
Quelle: Gewerkschaft Erziehung und Wissenschaft
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