Bildungspolitik

Baden-Württemberg bringt Maßnahmenpaket für qualitative Verbesserungen im vor- und grundschulischen Bereich auf den Weg

Der Ministerrat des Landes Baden-Württemberg hat die Einführung der vorgezogenen Klassenteilerabsenkung an Grundschulen auf 28, den Einsatz Pädagogischer Assistenten an Grundschulen sowie die Umsetzung des Programms „Singen-Bewegen-Sprechen“ beschlossen.

12.05.2010

„Mit dem heute verabschiedeten Maßnahmenpaket setzen wir ein klares Zeichen für qualitative Verbesserungen im vorschulischen Bereich und an unseren Grundschulen in Baden-Württemberg“, betonten Ministerpräsident Stefan Mappus und Kultusministerin Prof. Dr. Marion Schick am Dienstag in Stuttgart. Zuvor hatte der Ministerrat die Maßnahmen im Bildungsbereich beschlossen, die der Ministerpräsident im Rahmen seiner Regierungserklärung im März angekündigt hatte. Dazu zählt die vorgezogene Klassenteilerabsenkung an Grundschulen auf 28 bereits zum Schuljahr 2010/11, der Einsatz Pädagogischer Assistenten an Grundschulen sowie die Umsetzung des Programms „Singen-Bewegen-Sprechen“.

Durch die vorgezogene Senkung des Klassenteilers an Grundschulen bereits ab Herbst wird der Prozess der Verkleinerung der Klassen beschleunigt. „Kleinere Klassen eröffnen den Lehrerinnen und Lehrern große Möglichkeiten, ihren Unterricht qualitativ weiterzuentwickeln. Sie sind dadurch in der Lage, noch intensiver auf die individuellen Bedürfnisse der einzelnen Schülerinnen und Schüler einzugehen und sie mit passgenauen Unterrichtsangeboten zu fördern“, erklärten Mappus und Schick. Im Zuge der Absenkung des Klassenteilers für Jahrgangsklassen bleibt der Abstand zu den jahrgangsübergreifenden Klassen gewahrt, denn sie werden von bisher 28 auf 25 verkleinert, kündigte Schick an. Ursprünglich war im Rahmen der Qualitätsoffensive Bildung der Klassenteiler 28 an den Grundschulen erst ab dem Schuljahr 2013/14 vorgesehen gewesen.

Für die vorgezogene Verkleinerung der Grundschulklassen werden 810 Stellen im Rahmen des Nachtragshaushalts etatisiert. Dies schlägt sich im Nachtragshaushalt 2010/11 mit rund 30 Millionen Euro nieder.

Als weitere Maßnahme zur Stärkung der Grundschulen neben der Verkleinerung der Klassen sollen zum kommenden Schuljahr an Grundschulen Pädagogische Assistenten zum Einsatz kommen. An Haupt- und Werkrealschulen sind bereits seit dem Schuljahr 2007/08 Pädagogische Assistenten tätig - derzeit knapp 600. Die Assistenten unterstützen die Lehrkräfte im Unterricht, um verstärkt differenzierte Angebote zu machen, indem kleinere Lerngruppen gebildet werden können. Darüber hinaus geben sie Hilfestellung bei offenen Unterrichtsformen, beim jahrgangsgemischten Unterricht oder beim gemeinsamen Unterricht von Kindern mit und ohne Behinderung.

Die Pädagogischen Assistenten sollen an Grundschulen in sozialen Brennpunkten und mit hohem Migrantenanteil zum Einsatz kommen. Einstellungsvoraussetzungen sind beispielsweise eine durch eine entsprechende Ausbildung nachgewiesene pädagogische Kompetenz, Teamfähigkeit oder auch die Bereitschaft zum flexiblen Einsatz in der Schule. Die Schulen schreiben die Stellen schulbezogen aus und wählen die Bewerberinnen und Bewerber selbst aus. Für Bewerberinnen und Bewerber ohne Lehramtsprüfung oder vergleichbarem Abschluss wird zu Beginn eine Grundqualifizierung angeboten.

Für die Ausweitung der Pädagogischen Assistenten auf die Grundschulen stellt das Land im Haushaltsjahr 2010 insgesamt 3,3 Millionen Euro bereit, für die Folgejahre besteht ein Bedarf von jeweils 10 Millionen Euro.

„Mit diesen Maßnahmen für die Grundschulen setzt die Landesregierung einen weiteren starken Akzent im Bereich der individuellen Förderung. Es ist mir ein wichtiges Anliegen, unsere Schulen im Land darin zu unterstützen, dass sie unseren Schülerinnen und Schülern möglichst breite und differenzierte Unterrichts- und Hilfsangebote machen können. Nur über diesen Weg werden wir es schaffen, entscheidende Zukunftsaufgaben wie beispielsweise die Entkopplung von sozialer Herkunft und Bildungserfolg nachhaltig zu meistern“, sagte Kultusministerin Marion Schick. 

„Singen-Bewegen-Sprechen“ einmaliges Vorhaben in Deutschland

Das ebenfalls vom Ministerrat beschlossene Förderprogramm „Singen-Bewegen-Sprechen“ wurde bereits von 2007 bis 2009 an 17 Kindergärten des Landes als Pilotprojekt der Stiftung Kinderland Baden-Württemberg unter wissenschaftlicher Begleitung erprobt. „Der Modellversuch hat sehr gute Ergebnisse erzielt“, erklärten Mappus und Schick. Insbesondere die Quote der schulfähigen Kinder sei signifikant erhöht sowie das sozialintegrative Verhalten der Kinder deutlich verbessert worden. „Wir schaffen damit ein bundesweit einmaliges durchgängiges musikalisches Bildungsangebot für Kinder vom Kindergarten bis zur vierten Klasse.“ Das Programm greife die elementare Freude des Kindes am Singen, Musizieren und Sprechen auf und leiste damit wichtige Bildungs- und Erziehungsarbeit auf spielerische Art und Weise. Das Programm „Singen-Bewegen-Sprechen“ sei von Musikschulen erprobt worden und werde jetzt ein freiwilliges Bildungsangebot des Landes, an dem sich die Träger von Kindergärten und Kindertageseinrichtungen beteiligen könnten, so Schick.

Jede Woche soll eine Musikausbilderin oder ein -ausbilder zusammen mit einer Erzieherin oder einem Erzieher in je 45 Minuten-Einheiten Impulse in den genannten Bereichen setzen, die anschließend in den Kindergartenalltag integriert werden. In der Grundschule wird das Programm den altersgemäßen Voraussetzungen der Kinder entsprechend inhaltlich erweitert. Mit Klassenmusizieren mit Bläsern oder Streichern, Musiktheater oder Chorarbeit tritt der musikalische Aspekt in den Vordergrund und wird in den Folgeklassen verstärkt. Im Kindergartenbereich beträgt die Mindestteilnehmerzahl pro Kooperation grundsätzlich zehn Kinder. In der Grundschule müssen grundsätzlich mindestens acht Kinder in einer Gruppe sein. Die organisatorische und finanzielle Abwicklung des Programms wird durch einen Lenkungsausschuss, dem Vertreter der Laienmusikverbände und des Landesverbands der Musikschulen Baden-Württembergs (LVdM) angehören, vorgenommen.

Für die Umsetzung des Programms ist ein gestufter Ausbau in Jahresschritten vorgesehen. Starttermin ist der 1. Oktober 2010 mit 1.000 Kooperationen im vorletzten Kindergartenjahr mit insgesamt etwa 20.000 Kindern. Ab 2011 wird sukzessive ein weiterer Jahrgang bis zur vierten Grundschulklasse einbezogen. Bis zum Schuljahr 2015/16 entstehen insgesamt 8.000 Bildungskooperationen. Dementsprechend steigen die Sach- und Personalkosten stetig vom laufenden Haushaltsjahr in Höhe von 0,7 Millionen Euro auf 13,2 Millionen Euro im Jahr 2014 an. 

Quelle: Staatsministerium Baden-Württemberg

ik

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