Kindertagesbetreuung

Saarland: Deutsch-französische Bildung und Erziehung soll in Kindergärten und Grundschulen ausgebaut werden

„Saarländische Kindergärten und Grundschulen bieten seit vielen Jahren eine zweisprachige deutsch-französische Bildung und Erziehung an“, so Bildungsminister Klaus Kessler anlässlich des 20. Geburtstags der UN-Kinderrechtskonvention am 20. November. „Bereits 30 Prozent der saarländischen Kindergärten arbeiten mehrsprachig.

19.11.2009

Damit übernimmt das Saarland bereits heute bundesweit den Spitzenplatz in der frühkindlichen Mehrsprachenerziehung und diese Zahlen werden wir noch steigern“, so der Minister. Kindgerechtes und frühes Erlernen von weiteren Sprachen bereite die Basis, um auch in der weiteren Schullaufbahn leichter Fremdsprachen zu lernen. „Dies ist wissenschaftlich bewiesen“, sagte der Minister.

Derzeit erlernen und erleben Kinder im Saarland an 140 Kindergärten und an allen 160 Grundschulstandorten die Sprache unserer französischen Nachbarn „mit allen Sinnen“. Das heißt, das pädagogische Konzept baut auf den entwicklungspsychologischen Möglichkeiten und Bedürfnissen der Kinder auf und bezieht sich auf internationale wissenschaftliche Erkenntnisse zum frühkindlichen Spracherwerb und der allgemeinen Bildungspädagogik.

Die Konzepte zur zweisprachigen Erziehung und Bildung orientieren sich aber auch an den Forderungen der Europäischen Union, wonach jedes Kind bis zum Ende seiner Grundschulzeit Erfahrungen in anderen Sprachen gemacht haben soll und mindestens eine, wenn nicht sogar zwei Sprachen etwas besser kennen lernen sollte. Dieses Angebot wurde im Saarland in den vergangenen Jahren durch die Förderung der Europäischen Union über den INTERREG-Fond in Kindergärten und Grundschulen ausgebaut.

Damit trägt das Saarland mit seinen pädagogischen Ansätzen und Konzepten auch den Forderungen des Artikels 6 der UN-Kinderrechtskonvention Rechnung, in der es heißt: „Jedes Kind hat das Recht sich zu informieren, sich mitzuteilen, gehört zu werden und sich zu versammeln“. Eine gute Sprach- und Kommunikationskompetenz ist die Voraussetzung für dieses elementare Recht. „Deshalb gilt unser Engagement der Förderung aller sprachlichen Möglichkeiten und Notwendigkeiten von Kindern: in der Landessprache, in der Muttersprache und in weiteren Zweitsprachen“, erklärte der Minister.

Quelle: Ministerium für Bildung des Saarlandes

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