Kindertagesbetreuung

NRW sichert qualitativen Übergang zur umfassenden KiBiz-Reform

Das Landeskabinett hat den Gesetzentwurf für einen qualitativ sicheren Übergang zu einem reformierten Gesetz zur frühen Bildung und Förderung von Kindern (Kinderbildungsgesetz – KiBiz) beschlossen. Die Landesregierung gewährleistet damit einen nahtlosen Anschluss an die Finanzierung des Kitaträger-Rettungsprogramms.

18.07.2018

Bereits erfolgte Stabilisierungsmaßnahmen, ein guter Personalschlüssel und Qualität in der Kindertagesbetreuung können mit der KiBiz-Reform gesichert und weiterentwickelt werden. „Wir sorgen für Verlässlichkeit, Planungssicherheit und qualitative Verbesserungen in der Kindertagesbetreuung“, sagte Kinderminister Joachim Stamp.

Übergangsfinanzierung von 450 Mill. Euro für Kitajahr 2019/2020 beschlossen

Der Gesetzentwurf sieht ein Gesamtvolumen für die Kita-Träger in Höhe von gut 450 Millionen Euro für das Kitajahr 2019/20 vor, an dem sich die Kommunen beteiligen. Die Kindpauschalen werden ein weiteres Kitajahr statt mit nur 1,5 um 3 Prozent erhöht. „Wir gestalten das Kitajahr 2019/2020 in enger Abstimmung mit den Kommunen als Übergangsphase“, sagte Minister Stamp.

Auf Grundlage einer Verständigung mit den Kommunalen Spitzenverbänden tragen die Kommunen rund 40 Millionen Euro sowie ihren Anteil an der erhöhten Dynamisierung (3 Prozent statt 1,5) von rund 30 Millionen Euro. „Diese finanzielle Beteiligung und die Beteiligung an der Finanzierung der Steigerungsrate um drei Prozent unterstreichen, dass die Kommunen sich auch künftig angemessen an der Kitabetreuung beteiligen“, sagte Stamp. Die erforderlichen Mittel für das Übergangsjahr werden im Landeshaushalt 2019 und 2020 bereitgestellt. Insgesamt werden hierfür Landesmitteln in Höhe von 390,7 Millionen Euro veranschlagt. Eingesetzt werden sollen dabei auch die rund 100 Millionen Euro zu erwartenden Bundesmittel im Rahmen des Bundes-Qualitätsentwicklungsprozesses

Der Gesetzentwurf ist jetzt in die Verbändebeteiligung gegangen. „Die Landesregierung setzt ihr Versprechen um, den Trägern vor der Sommerpause Planungssicherheit zu geben. Bis zur grundlegenden Reform des KiBiz ab dem Kitajahr 2020/21 können wir nun die notwendigen Vorarbeiten und Umsetzungsschritte vornehmen und die Träger die Qualität der Kitas durch einen guten Personalschlüssel sichern.“

Kita-Träger-Rettungsprogramm in NRW

Nordrhein-Westfalen hat bereits 2017 mit dem Kita-Träger-Rettungsprogramm in Höhe von einer halben Milliarde Euro für die Kitajahre 2017/18 und 2018/19 einen ersten dringend notwendigen Schritt zur Rettung der in Not geratenen Kitas unternommen.

Mit Ablauf des Kindergartenjahres 2018/2019 enden verschiedene Stabilisierungsmaßnahmen des Landes. Bis zu diesem Zeitpunkt kann die komplexe Systemumstellung der Finanzierung der gesamten Kindertagesbetreuung aber noch nicht abgeschlossen sein. Im Interesse aller Beteiligten, insbesondere der Kommunen und der Kitas vor Ort, muss eine angemessene Vorlaufzeit bei der Umstellung auf ein verändertes Finanzierungssystem ab 2020/2021 berücksichtigt werden – zum Beispiel um technische Vorkehrungen treffen zu können. Diese Zeit nehmen wir uns. Wir gehen mit der notwendigen Sorgfalt vor.

Reform des Kinderbildungsgesetzes

Um die strukturelle Unterfinanzierung der Kitas zu beenden, arbeitet die Landesregierung gemeinsam mit den Trägern und Kommunalen Spitzenverbänden an einer umfassenden Reform des Kinderbildungsgesetzes. Zentrales Ziel ist es, eine dauerhaft auskömmliche Finanzierung zu erreichen, die ab dem Kindergartenjahr 2020/2021 erfolgen soll. „Wir vereinfachen und strukturieren das Finanzierungssystem neu und verbessern die Qualität und Öffnungszeiten der Kinderbetreuung“, so der Minister. Die Landesregierung plant, nach Abschluss der Verhandlungen mit allen Beteiligten im Januar 2019 den Entwurf für die große Reform des Kinderbildungsgesetzes vorzulegen.

Quelle: Ministerium für Kinder, Familie, Flüchtlinge und Integration des Landes Nordrhein-Westfalen vom 13.07.2018

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