Kindertagesbetreuung
Niedersachsen investiert in Kita-Qualität und fordert Entfristung von Bundesmitteln aus „Gute-Kita-Gesetz“
Ab dem 1. Januar 2020 stehen für Träger von Kindertageseinrichtungen rund 360 Millionen Euro für Qualitätsverbesserungen bereit. Die entsprechende „Richtlinie über die Gewährung von Zuwendungen zur Verbesserung der Qualität in Kindertagesstätten und zur Gewinnung von Fachkräften“ (RL Qualität in Kitas) ist vom Niedersächsischen Kultusministerium in Kraft gesetzt worden und die örtlichen Träger können die Mittel aus dieser Richtlinie ab sofort beantragen. Damit wird ein Großteil der Gelder aus dem „Gute-Kita-Gesetz“ des Bundes (526 Millionen Euro für Niedersachsen) in qualitätssteigernde Maßnahmen investiert.
20.11.2019
Eine Förderung über diese Richtlinie kann bis zum Ende des Kindergartenjahres 2022/2023 befristet bewilligt werden. Die Förderung wird bis Ende 2022 aus Bundesmitteln und dann bis zum Ende des Kindergartenjahres 2022/2023 aus Landesmitteln finanziert.
Vorschulische Bildung und Betreuung sind gesamtstaatliche Aufgaben
Zu der Befristung der Bundesmittel sagt Niedersachsens Kultusminister Grant Hendrik Tonne: „Es ist richtig, dass sich die Bundesregierung über das Gute-Kita-Gesetz engagiert. Noch besser wäre es allerdings, für eine dauerhafte, unbefristete Unterstützung zu sorgen, denn vorschulische Bildung und Betreuung sind gesamtstaatliche Aufgaben. Ich appelliere daher an die Bundesregierung, die Weichen für eine Entfristung der Zuschüsse zu stellen, damit Planungssicherheit für Länder, Kommunen, Träger und Beschäftigte auch über das Kindergartenjahr 2022/2023 hinaus besteht.“
Zusätzliche Fach- und Betreuungskräfte und Förderung von Qualifizierungsmaßnahmen
Über die neue Richtlinie Qualität in Kitas können unter anderem zusätzliche Fach- und Betreuungskräfte eingestellt werden. So ist es den Trägern möglich, Personalverstärkungen über den gesetzlich vorgesehenen Mindeststandard hinaus zu finanzieren und damit die Strukturqualität in Kindertageseinrichtungen zu verbessern, wie Niedersachsens Kultusminister Grant Hendrik Tonne erläutert. Eine weitere zentrale Fördermöglichkeit über die Richtlinie zielt darauf ab, über die Förderung von Qualifizierungsmaßnahmen für Einrichtungsleitungen auch neue Impulse für die Verbesserung der Prozessqualität in Kindertageseinrichtungen zu setzen.
Auszubildende in Teilzeit
Tonne: „Die Richtlinie Qualität in Kitas bietet den Trägern von Kindertageseinrichtungen ein Gesamtpaket über das der Fachkraft-Kind-Schlüssel verbessert und zusätzliches Personal gewonnen werden kann. Die Richtlinie Qualität in Kitas setzt Anreize, eine Ausbildung zur Sozialassistentin oder zum Sozialassistenten beziehungsweise zur Erzieherin oder zum Erzieher in Teilzeit aufzunehmen, weil wir Beschäftigungsverhältnisse für Auszubildende in Erstausbildung finanzieren und auch Ausbildungskosten fördern. Die auslaufende Richtlinie Ausbildungsförderung wurde in dieses Gesamtpaket integriert und es dürfte zukünftig möglich sein, alle Auszubildenden in Teilzeit zu fördern.“
Einführungskurse für Zusatzkräfte
Um auf den aktuellen Fachkräftemangel zu reagieren, können Träger als Zusatzkräfte auch Personal ohne pädagogische Grundqualifizierung einstellen. Das Land übernimmt dann für diese Personengruppe die „Einführungskurse“ im Umfang von 160 Unterrichtsstunden zur Vermittlung von pädagogischen und rechtlichen Grundkenntnissen.
Weiterführende Infos
Weitere Details zur „Richtlinie über die Gewährung von Zuwendungen zur Verbesserung der Qualität in Kindertagesstätten und zur Gewinnung von Fachkräften“ (RL Qualität in Kitas) sowie ein „FAQ“ (PDF, 691 KB) zum Thema sind auf den Seiten des Niedersächsischen Kultusministeriums zu finden.
Quelle: Niedersächsisches Kultusministerium vom 28.10.2019
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