Baden-Württemberg

Mit „Kindertagespflege: Gesetz(t)!“ startet die Kampagne zur Landtagswahl

Der Landesverband Kindertagespflege Baden-Württemberg e.V. fordert zur Landtagswahl im März 2021 nachdrücklich, die Kindertagespflege ins Landesgesetz zu überführen. Seit Dezember 2020 läuft hierzu die Kampagne „Kindertagespflege: Gesetz(t)!“.

07.01.2021

„Kurz vor Weihnachten legen wir nochmal richtig los und eröffnen trotz Lockdown unsere Kampagne zur Landtagswahl 2021, natürlich Corona-konform“, so die 1. Vorsitzende des Landesverbandes Christine Jerabek. Die zentrale Forderung des Landesverbandes lautet, die Kindertagespflege ins Landesgesetz zu überführen. „Unsere Anliegen drängen und wir wollen jeden Tag bis zur Landtagswahl nutzen, um diese den zukünftigen Abgeordneten mit auf den Weg in den Stuttgarter Landtag zu geben“, erläutert Jerabek. 

Reglungen sind kein Gesetz, sondern nur eine Verordnung

Bis dato werden fast alle wichtigen Regelungen auf Landesebene in einer Verwaltungsvorschrift geregelt. Das große Manko: hierbei handelt es sich um kein Gesetz, sondern um eine Verordnung des Kultusministeriums, die ohne Mitsprache des Parlamentes geändert oder sogar ganz oder in Teilen gestrichen werden kann. „Vor einigen Jahren hat das Kultusministerium schon mal versucht, quasi von heute auf morgen Mittel für die Qualifizierung, die in der VwV festgeschrieben waren, zu streichen. Nur mit massivem Protest konnten wir das abwenden“, erläutert Jerabek. 

Viele Fragen, wenig Handlungssicherheit

Dieser Zustand führt seit Jahren zu vielen offenen Fragen und großer Planungs- bzw. Handlungsunsicherheit bei allen an der Kindertagespflege Beteiligten. „Die qualitativen Anforderungen an Tageseltern sind in den letzten Jahren stetig gewachsen und gerade in den nächsten Jahren wird durch die Qualifizierungsoffensive Kindertagespflege, die die Qualifizierung von Kindertagespflegepersonen von 160 Unterrichtseinheiten auf 300 ausbaut, neue Qualitätsstandards gesetzt. Diesem Umstand muss Rechnung getragen werden“, so Jerabek weiter. Es brauche endlich verlässliche Regelungen, die im Gesetz verankert sind und entsprechend Sicherheit geben. Ansonsten werde es zukünftig noch schwieriger, genug Kindertagespflegepersonen zu finden, die die ungebrochen große Nachfrage bedienen. 

Dies träfe die gesamte Betreuungslandschaft Baden-Württembergs empfindlich, denn schließlich werden landesweit rund 15.700 Kinder unter drei Jahren von Tagesmüttern und -vätern betreut. „Ohne die Kindertagespflege geht es nicht! Das hat die Corona-Pandemie erneut deutlich gezeigt, in der sich viele Tagesmütter und -väter ohne zu zögern zur Notbetreuung bereit erklärt haben. Das wollen wir den Kandidierenden nun deutlich machen“, erklärt die Vorsitzende. 

Keine Ganztagsbetreuung ohne Kindertagespflege

Doch es sind noch weitere Punkte, die dringenden Handlungsbedarf fordern, wie beispielsweise die Beteiligung der Kindertagespflege am geplanten Rechtsanspruch auf Ganztagesbetreuung für Schulkinder. „Dieses Thema brennt uns wirklich unter den Nägeln“, so Jerabek. In Baden-Württemberg werden mehr Schulkinder von Tagesmüttern und -vätern betreut als Kinder von drei bis sechs Jahren. Insgesamt handelt es sich um ca. 4.000 Schülerinnen und Schüler. „Wir begrüßen die Bemühungen von Kultusministerin Dr. Eisenmann, die kommunalen Betreuungsangebote bzw. die flexible Nachmittagsbetreuung in der Verwaltungsvereinbarung unterbringen zu wollen und fordern dies auch für die Kindertagespflege! Sie muss bei den Planungen und der Umsetzung des Rechtsanspruches gleichberechtigt mitgedacht werden. Ich sehe nicht, wo das Land sonst genügend Personal für die Betreuung finden will“, mahnt Jerabek. 

Alle Forderungen zur Landtagswahl auf einen Blick

Die Kampagne wird von den Mitgliedern des Landesverbandes, den freien Trägern der Kindertagespflege, landesweit durchgeführt. Es stehen Materialien und eine Postkarte auf den Webseiten des Landesverbandes zur Verfügung.

Insgesamt gibt es sechs Forderungen zur Landtagswahl am 14. März 2021. Hier ein Überblick:

  1. Kindertagespflege ins Gesetz
    Der Landesgesetzgeber ist aufgefordert, grundlegende Themen der Kindertagespflege ins ‚KiTaG‘ bzw. Landesgesetz aufzunehmen.
     
  2. Kindertagespflege für die Zukunft sichern
    Gefordert wird, die Überprüfung und Anpassung der laufenden Geldleistung sowie die Vergütung der mittelbaren pädagogischen Arbeit von Tagesmüttern und -vätern gesetzlich zu verankern.
     
  3. Kindertagespflege am Rechtsanspruch auf Ganztagesbetreuung für Schulkinder beteiligen
    Gefordert wird, die Kindertagespflege bei der Umsetzung von Beginn an konsequent und gleichberechtigt miteinzuplanen.
     
  4. Berufliche Anschlussfähigkeit für Tagespflegepersonen verbessern
    Gefordert wird, dass die neue Qualifizierung für Tagesmütter und -väter einen Anschluss an andere pädagogische Berufe und deren Durchlässigkeit sicherstellt.
     
  5. Fachkräfteschlüssel für fachliche Beratung und Begleitung verbessern
    Gefordert wird die Überprüfung des Fachkräfteschlüssels und ein verbindlicher Korridor im Verhältnis Fachkraft : Kinder von 1:60 – 1:90
     
  6. Landesverband Kindertagespflege Baden-Württemberg e. V. sichern
    Gefordert wird die dauerhaft gesicherte Förderung für den Dach- und Fachverband der Kindertagespflege in Baden-Württemberg.

Quelle: Landesverband Kindertagespflege Baden-Württemberg e.V. vom 22.12.2020

Redaktion: Kerstin Boller

Back to Top