Kindertagesbetreuung

Familienministerin Alheit: Die gesamte Gesellschaft profitiert vom Kita-Ausbau

In gut einem Jahr sollen Kinder vom vollendeten ersten und bis zum vollendeten dritten Lebensjahr einen Rechtsanspruch auf Betreuung in einer Kindertagesstätte oder Tagespflege haben. Dies ist bundesgesetzlich festgelegt. Familienministerin Kristin Alheit macht sich vor Ort ein Bild vom Ausbau in Schleswig-Holstein.

23.07.2012

Familienministerin Alheit besucht exemplarisch die Krippe "Löwenzahn" in der Gemeinde Owschlag. Gastgeberin Bürgermeisterin Christiane Ostermeyer, Kitaleiterin Sybille Schneider und Krippenleiterin Berit Varchmin stellen die Gemeinde-Einrichtung vor. Die Krippe wurde Anfang März 2012 eröffnet und bietet zurzeit 30 Kindern unter drei eine Betreuung, weitere 10 Plätze sollen noch in diesem Jahr hinzukommen. Insgesamt hat die Gemeinde 1,5 Millionen Euro für den Neubau investiert, darin enthalten 76.000 Euro Beteiligung des Kreises und 760.000 Euro Landesbeteiligung.

Ministerin Alheit betonte: "Der Ausbau des Betreuungsangebotes bis 2013 ist ein Kraftakt. Mein Dank gilt den Kreisen und Kommunen, die sich wie hier in Owschlag mit Hilfe des Landes vielerorts mit großem Einsatz engagieren. Schleswig-Holstein ist auf einem guten Weg. Weitere Anstrengungen sind notwendig, damit viele Familien im Land von dem Betreuungsangebot profitieren können. Nicht nur für sie, sondern für unsere gesamte Gesellschaft ist der Ausbau ein Gewinn: der Arbeitsmarkt insgesamt und die Unternehmen im Land sind vor dem Hintergrund des steigenden Fachkräftebedarfs auf Eltern angewiesen. Eine funktionierende Kinderbetreuung ist der Schlüssel für eine erfolgreiche Integration ins Berufsleben."

Nach Berechnungen aufgrund der Bewilligungen gab es zum Frühjahr 2012 rund 18.000 Betreuungsplätze für Kinder unter drei Jahren (U3) in schleswig-holsteinischen Kita und Tagespflege. Dies entspräche einer Quote von rund 26 Prozent. In der Vergangenheit waren Fachleute davon ausgegangen, dass bis Mitte 2013 ein Angebot für etwa 35 Prozent aller Kinder unter drei erforderlich sei, um den Rechtsanspruch zu verwirklichen.

"Ich halte nichts davon, sich auf Quoten zu verlassen", so Alheit. "Entscheidend ist, dass wir bedarfsgerecht ausbauen. Dafür ist die tatsächliche Inanspruchnahme ausschlaggebend und die ist regional unterschiedlich". Die Landesregierung hat unter Einbindung der kommunalen Vertreter Anfang Juli das Förderprogramm zum Ausbau angepasst. Bis dahin nicht bewilligte Mittel können nun Kreisen und kreisfreien Städten zu Gute kommen, die ihr Fördermittelkontingent ausgeschöpft haben und dennoch weiteren Bedarf nachweisen können. "So wurde Kommunen mit hohem Bedarf die Chance eröffnet, den Ausbau bedarfsgerecht weiter zu entwickeln", betonte Alheit. Nach der Anpassung wurden von den Kreisen und kreisfreien Städten inzwischen mehr als 40 neue Förderanträge gestellt, von denen der Großteil kurzfristig positiv beschieden werden kann. Dadurch ist eine weitere Dynamik beim Ausbau zu erwarten.

Insgesamt sind seit Beginn des Ausbauprogramms 2008 in Schleswig-Holstein bis Ende April 2012 mehr als 10.000 neue Kitaplätze mit Hilfe der Förderprogramme entstanden. Seit 2008 standen für den Krippenausbau 74,2 Millionen Euro Bundesmittel zur Verfügung die zu 100 Prozent ausgeschöpft sind (Bundesdurchschnitt 89,5 Prozent am 1.7.). Durch die Einigung zum Fiskalpakt auf Bundesebene Ende Juni sollen weitere Bundesmittel in den Ausbau fließen. An Landesmitteln standen 60 Millionen Euro zur Verfügung, die nach der Programmanpassung Anfang Juli inzwischen zu 84 Prozent bewilligt oder verplant sind.

Neben dem Ausbau der Betreuung gehört die Ausbildung von Erzieherinnen und Erziehern zu den wichtigen Aufgaben. Das Land - federführend das Bildungsministerium - hat daher die Ausbildungskapazitäten an den Berufsfachschulen bereits erhöht: 2009 wurden 700 angehende Erzieherinnen und Erzieher eingeschult, 2012 knapp 1000. Derzeit werden der weitere Bedarf und mögliche Maßnahmen zur Sicherung des Fachkräftebedarfs geprüft und gegebenenfalls nachgesteuert.

Quelle: Ministerium für Soziales, Gesundheit, Familie und Gleichstellung des Landes Schleswig-Holstein vom 23.07.2012 

Redaktion: Kerstin Boller

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