Kindertagesbetreuung
Deutschland erreicht bei U3-Kinderbetreuung das EU-Ziel von 33 Prozent
Deutschland hat das Betreuungsangebot von unter Dreijähren von 24 Prozent im Jahr 2011 auf 32,6 Prozent im Jahr 2016 erhöht. Damit wird erstmals das EU-Ziel erreicht, das 2002 festgelegt wurde. Bisher erfüllen dies nur 11 andere EU-Mitgliedsstaaten. Auch bei der Betreuung der über Dreijährigen hat Deutschland das EU-Ziel von 90 Prozent bereits überschritten. Bei 16 Mitgliedsstaaten ist dies noch nicht der Fall.
15.05.2018
Deutschland gehört zu den 12 Mitgliedstaaten, die 2016 das Kinderbetreuungsziel für 33 Prozent der Kinder im Alter von bis zu drei Jahren erfüllt haben. Neben Deutschland erreichten Dänemark, die Niederlande, Schweden, Luxemburg, Portugal, Frankreich, Belgien, Slowenien, Spanien, Italien und Finnland die bereits im Jahr 2002 vom Europäischen Rat in Barcelona gesetzten Zielvorgaben. Dem von der Kommission vorgelegten Bericht zum Ausbau der Betreuungseinrichtungen für Kleinkinder in Europa zufolge hat sich in Deutschland die Betreuung der unter Dreijähren von 24 Prozent im Jahr 2011 auf 32,6 Prozent im Jahr 2016 erhöht.
Weitere Anstrengungen notwendig
Erstmals seit die EU damit begonnen hat, die Erfüllung der Kinderbetreuungsziele zu beobachten, wurde das Ziel in Bezug auf Kleinkinder im Alter von bis zu drei Jahren im Durchschnitt der EU-28 erreicht. Die erzielte Gesamtquote lag 2016 bei 32,9 Prozent. EU-Kommissarin Vĕra Jourová, zuständig für Justiz, Verbraucher und Gleichstellung, wies aber darauf hin, dass die Erreichung der Kinderbetreuungsziele zu lange gedauert habe. „Obwohl einige Verbesserungen bei der Anpassung der Kinderbetreuung an die Bedürfnisse moderner Familien erzielt wurden, liegt immer noch viel Arbeit vor uns. Wir hoffen, von jetzt an schneller dabei voranzukommen, berufstätige Eltern zu unterstützen“, sagte Jourová.
Betreuungsziel bei über Dreijährigen
Bei den Kindern zwischen drei Jahren und dem Schulpflichtalter wurde das Barcelona-Ziel von 90 Prozent noch nicht erreicht. Seit 2016 besuchen 86,3 Prozent der Kinder zwischen drei Jahren und dem Schulpflichtalter eine formelle Betreuungseinrichtung oder eine Vorschule. Das Barcelona-Ziel wurde in 12 Mitgliedstaaten, darunter in Deutschland mit 91,8 Prozent, erfüllt; in den übrigen 16 Mitgliedstaaten ist dies noch nicht der Fall.
Die Barcelona-Ziele
Bereits auf seiner Tagung in Barcelona im Jahr 2002 hat der Europäische Rat diese Situation erkannt und zur Verfügbarkeit hochwertiger und erschwinglicher Betreuungseinrichtungen für Kinder im Vorschulalter zwei Zielvorgaben festgelegt: „Die Mitgliedstaaten sollten Hemmnisse beseitigen, die Frauen von einer Beteiligung am Erwerbsleben abhalten, und bestrebt sein, nach Maßgabe der Nachfrage nach Kinderbetreuungseinrichtungen und im Einklang mit den einzelstaatlichen Vorgaben für das Versorgungsangebot bis 2010 für 90 Prozent der Kinder zwischen drei Jahren und dem Schulpflichtalter und für 33 Prozent der Kinder unter drei Jahren Betreuungsplätze zur Verfügung zu stellen.“
Hintergrund
Die Unterrepräsentation von Frauen gehört zu den nachhaltigsten Problemen der Arbeitsmärkte in allen Mitgliedstaaten. Das geschlechtsspezifische Beschäftigungsgefälle, d.h. die Differenz zwischen den Beschäftigungsquoten von Frauen und Männern, liegt in der Europäischen Union insgesamt bei 11,6 Prozentpunkten bzw. – in Vollzeitäquivalenten gemessen – sogar bei 18,2 Prozentpunkten. Der dadurch entstehende wirtschaftliche Verlust beläuft sich auf 370 Mrd. Euro pro Jahr.
Hauptgrund für die geringe Beteiligung der Frauen am Erwerbsleben sind Betreuungsaufgaben, die von ihnen im Vergleich zu Männern in unverhältnismäßig größerem Umfang wahrgenommen werden. Frauen übernehmen in verschiedenen Abschnitten ihres Lebens Betreuungspflichten, insbesondere aber in der Zeit, in der sie Kleinkinder haben. In einigen Mitgliedstaaten gehen 25 Prozent der nicht erwerbstätigen Frauen aufgrund von Betreuungspflichten keiner Beschäftigung nach. Zehn Prozent der Frauen in Deutschland, den Niederlanden, Österreich, dem Vereinigten Königreich, Belgien, Luxemburg und Irland gehen aufgrund ihrer Betreuungspflichten einer Teilzeitbeschäftigung nach.
Quelle: Vertretung der Europäischen Kommission in Deutschland vom 08.05.2018
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