Kindertagesbetreuung

Bei Schülerinnen und Schülern mit Behinderungen Hortbetreuung ohne zusätzliche Kosten ermöglichen

Schülerinnen und Schüler mit Behinderungen im Grundschulalter, die an eine Regelschule gehen, sollen ohne behinderungsbedingte Zusatzkosten für die Eltern einen Hort besuchen können. Das fordern Brandenburger Bildungsministerin Martina Münch und Sozialminister Günter Baaske.

15.11.2013

Dafür müsste insbesondere die Bundessozialgesetzgebung geändert werden. Um die betroffenen Eltern in Brandenburg aber bereits jetzt zu unterstützen, sollten die zuständigen Kreise und kreisfreien Städte bis dahin Leistungen der Eingliederungshilfe nach dem Sozialgesetzbuch bewilligen. Diese Empfehlung geben Münch und Baaske in einem an die Oberbürgermeister und Landräte gesandten Brief. In Brandenburg werden nach Kenntnis des Sozialministeriums derzeit für nur sehr wenige Kinder mit Behinderungen besondere Leistungen der Sozialhilfe zur Hortbetreuung erbracht, vor allem für Einzelfallhelfer und Fahrdienste von der Schule zum Hort. Wie viele Kinder insgesamt solche Leistungen in Anspruch nehmen könnten, ist nicht bekannt. Insgesamt 85 Prozent der entstehenden Sozialhilfekosten werden vom Land getragen.

In den vergangenen Monaten haben Eltern von Kindern mit Behinderungen immer wieder auf das Problem der Ungleichbehandlung aufmerksam gemacht. Nach dem XII. Sozialgesetzbuch müssen sie bei entsprechender Leistungsfähigkeit die Kosten für eine Begleitperson bei der Hortbetreuung ihrer Kinder mit Behinderung selbst tragen. Es gibt allerdings Ausnahmen im Sozialgesetzbuch des Bundes, die sogenannten „Privilegierten Leistungen“, für die die Eltern nur einen geringen Teil der Kosten übernehmen müssen. Zu diesen privilegierten Leistungen zählen zum Beispiel heilpädagogische Maßnahmen für Kindergarten-Kinder sowie Hilfen zu einer angemessenen Schulbildung einschließlich der Vorbereitung hierzu. Die Hortbetreuung wird jedoch bisher nicht ausdrücklich genannt.

Sozialminister Günter Baaske: „Das muss auf Bundesebene geändert werden. Solange der Bund das Sozialgesetzbuch aber nicht entsprechend novelliert, brauchen wir in Brandenburg eine pragmatische Lösung, damit jetzt den betroffenen Eltern und Kindern geholfen werden kann. Wir bitten deshalb die zuständigen örtlichen Sozialhilfeträger, die zusätzlichen Betreuungskosten für Kinder mit geistigen oder körperlichen Behinderungen im Hort als privilegierte Leistung zu behandeln.“

Bildungsministerin Martina Münch: „Das Land Brandenburg bekennt sich zum gemeinsamen Lernen von Kindern mit und ohne Behinderungen an allgemeinen Schulen und zur bestmöglichen, individuellen Förderung jedes einzelnen Kindes. Das gemeinsame Lernen darf nicht nach der Schule enden, sondern soll sich durch alle Lebensbereiche – also auch die Hortbetreuung – ziehen. Der Hort spielt als Lernort eine zentrale Rolle für die Förderung unserer Kinder.“

Quelle: Ministerium für Arbeit, Soziales, Frauen und Familie Brandenburg vom 14.11.2013

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