Jugendsozialarbeit

Jugendstrafen in Berlin und Brandenburg rückläufig

In Berlin und Brandenburg wurden im vergangenen Jahr weniger Heranwachsende und Jugendliche nach Jugendstrafrecht verurteilt als ein Jahr zuvor. Brandenburg verzeichnet einen Rückgang von 27,1 Prozent und 16,5 Prozent weniger sind es in Berlin.

04.07.2013

Verurteilungen in Brandenburg

Im Jahr 2012 wurden 1.304 Verurteilungen nach dem Jugendstrafrecht in Brandenburg ausgesprochen; gegenüber dem Vorjahr ist das ein Rückgang um 27,1 Prozent. Bei einem Drittel der Verurteilungen waren Diebstahl und Unterschlagung die Ursache. Straftaten gegen die körperliche Unversehrtheit waren mit 24,8 Prozent am zweithäufigsten vertreten. In 7,8 Prozent der Fälle mussten Jugendstrafen wegen Sachbeschädigung verhängt werden. Wegen Verstoßes gegen das Betäubungsmittelgesetz wurden 3,5 Prozent verurteilt. Nur jede siebte Verurteilung insgesamt wurde gegenüber weiblichen Personen ausgesprochen.

Insgesamt wurden 1.751 Maßnahmen als geeignetes Erziehungsmittel angeordnet, von denen 41 Prozent die Ableistung gemeinnütziger Arbeit darstellten. In 164 Fällen erfolgte Jugendarrest. Zur Zahlung einer Geldstrafe kam es bei 6,2 Prozent der Maßnahmen.

In lediglich 75 Fällen wurden tatsächlich Haftstrafen verhängt, darunter 32 mit mehr als zwei Jahren.

Verurteilungen in Berlin

In Berlin wurden im vergangenen Jahr 2.597 Heranwachsende und Jugendliche nach Jugendstrafrecht verurteilt, das sind 16,5 Prozent weniger als ein Jahr zuvor. Auch hier betraf nur jede siebte Verurteilung eine weibliche Person. Diebstahl und Unterschlagung standen mit 28,4 Prozent an erster Stelle, gefolgt von Straftaten gegen die körperliche Unversehrtheit mit 28,1 Prozent. Für Raub und Erpressung wurden 12,7 Prozent der Täter verurteilt. Wegen Verstoßes gegen das Betäubungsmittelgesetz wurden 107 Verurteilungen (4,1 Prozent) ausgesprochen.

Knapp ein Drittel der 1.764 angeordneten Maßnahmen betrafen einen Jugendarrest, Arbeitsleistungen mussten 656 Straftäter (37,2 Prozent) ableisten. 10,8 Prozent der betroffenen Heranwachsenden und Jugendlichen erhielten Geldstrafen. Von den 552 ausgesprochenen Jugendstrafen wurden jedoch nur 45,7 Prozent auch tatsächlich mit Haftstrafen belegt, darunter 18,8 Prozent mit mehr als zwei Jahren.

Quelle: Amt für Statistik Berlin-Brandenburg vom 04.07.2013

Redaktion: Kerstin Boller

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