Brandenburg

Bildungsplan für Kinder von der Krippe bis zum Hort

Das Jugendministerium lässt die „Grundsätze elementarer Bildung“ zu einem umfassenden und integrativen Bildungsplan weiterentwickeln. Der Bildungsplan stellt für alle regelmäßig vorkommenden Alltagssituationen in der Kindertagesbetreuung dar, wie Bildungsinhalte vermittelt werden können. Der von Fachleuten aus der Wissenschaft erarbeitete Entwurf liegt nun vor und wird mit Fachgremien beraten.

08.03.2024

Jugendminister Steffen Freiberg:

„Die Landesregierung unterstützt die Kindertagesbetreuung bei der Verbesserung der Qualität mit einem Bildungsplan. Damit fördern wir die frühkindliche Bildung und gestalten einen guten Übergang in die Schule. Denn Kinder lernen vom ersten Moment an. Sie brauchen Kitas als frühkindliche Bildungseinrichtungen. Deshalb qualifizieren wir die Kindertagesbetreuung weiter – mit einem Bildungsplan, den wir gemeinsam mit den Expertinnen und Experten aus der Praxis in Brandenburg beraten wollen.“

Der Bildungsplan stellt für alle regelmäßig vorkommenden Alltagssituationen in der Kindertagesbetreuung dar, wie Bildungsinhalte vermittelt werden können. Ziel ist es, dass jedes Kind in Krippen, Kindergärten, Kindertagespflegestellen, Horten oder anderen Einrichtungen der Kindertagesbetreuung in Brandenburg seine partizipativen und inklusiven Bildungsmöglichkeiten bekommen kann. Der soll künftig für die Kompetenzentwicklung der Kinder von den Kita-Trägern und dem pädagogischen Fachpersonal beachtet werden. Er definiert einerseits pädagogische Alltagssituationen wie Spielen, Essen, Hygiene, Kinderkreise oder Aufräumen, andererseits beschreibt er klassische Bildungsbereiche wie Sprache, Mathematik, Bewegung oder Ästhetik. Der Entwurf des Bildungsplans wird nun in einem breiten Dialog bis Ende März 2024 beraten. Beteiligt sind daran Jugendämter, Fachverbände und Elterngremien sowie Fach- und Führungskräfte und Kita-Träger.

Weitere Informationen

Kindertagesbetreuung: Arbeitshilfen, Empfehlungen und Gutachten

Quelle: Ministerium für Bildung, Jugend und Sport (MBJS) vom 21.02.2024

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