Kinder- und Jugendschutz

"Runder Tisch der Kinder- und Jugendhilfe" der Caritas in der Erzdiözese Freiburg

In ihrer Herbstsitzung befassten sich die Mitglieder des Runden Tisches der Kinder-, Jugend- und Familienhilfe der Caritas in der Erzdiöese Freiburg mit den Ergebnissen und Konsequenzen der Caritas-Kinderarmutsstudie „Die Menschen hinter den Zahlen“ und dem Stand der Umsetzung der Kinderrechte in Deutschland und in den Einrichtungen und Diensten der Caritas.

17.11.2009

Die Bemühungen zur Umsetzung der in der UN-Kinderrechtskonvention verbrieften Grundrechte auf Teilhabe, Bildung, Gesundheit und Beteiligung müssen auch in Baden-Württemberg weiter intensiviert werden. Die Mitglieder des Runden Tisches fordern deshalb von Land und Kommunen Anstrengungen zur Umsetzung des Rechts auf Bildung, um die Abhängigkeit des Schulerfolgs von der sozialen Herkunft zu überwinden und allen Kindern in Baden-Württemberg faire Bildungschancen zu ermöglichen. Dazu gehören z.B. die Ermöglichung eines längeren gemeinsamen Lernens in der Schule und der flächendeckende Ausbau der Schulsozialarbeit.

Die Anstrengungen im Bereich der Elternbildung müssen intensiviert und die Unterstützungsangebote für Familien auch im Bereich der Frühen Hilfen weiter ausgebaut und in die Leistungsstruktur als Regelleistungen integriert werden. Angesichts der immer weiter auseinandergehenden Lebensverhältnisse in den Regionen auch in Baden-Württemberg, muss das Land Anstrengungen unternehmen, um einheitliche Rahmen- und Lebensbedingungen zu schaffen, z.B. durch die Sicherstellung einer gleichwertigen sozialen Infrastruktur in den Kommunen und Landkreisen.

Die materielle Existenzsicherheit für Familien und Kinder mit SGB II Bezügen, muss durch die Einführung einer eigenständig errechneten Kindergrundsicherung gewährleistet werden. Mit Blick auf die anstehenden Feierlichkeiten zur 20-jährigen Verabschiedung der UN-Kinderrechtskonvention am 20. November 2009 begrüßt der Runde Tisch die von den Regierungsparteien im Koalitionsvertrag vereinbarte Rücknahme der Vorbehalte im Bereich des Asyl- und Ausländerrechts: Ausländische Kinder und Kinder und Jugendliche mit Migrationshintergrund müssen die gleiche Rechtstellung erlangen, wie deutsche Kinder: Kinderechte dürfen nicht vom Pass abhängen.

Bundes- und Landesregierung haben, im Zuge der Umsetzung des Nationalen Aktionsplans für ein kindergerechtes Deutschland, den Kinder- und Jugendschutz ausgebaut. Die Zukunft der hier oftmals im Rahmen von Projekten angelaufenen Maßnahmen und Aktivitäten, z.B. im Bereich der „Frühen Hilfen“ oder dem von der Landesregierung initiierten „Projekt STÄRKE“ zur Elternbildung, muss durch den Aufbau eines Regelleistungs- und Finanzierungssystem abgesichert werden. Es gilt den Kinder- und Jugendschutz auch dauerhaft im System der Kinder- und Jugendhilfe zu verankern.

Der Runde Tisch der Kinder-, Jugend- und Familienhilfe stellt fest, dass Kinder, Jugendliche und Familien in prekären Lebenslagen oftmals nicht in der Lage sind, die mit ihrer Lebenssituation verbundenen Problemlagen zu erkennen, den Unterstützungs- und Hilfebedarf zu artikulieren und die damit verbundenen Rechtsansprüche gegenüber den zuständigen Behörden und Anbietern zu beantragen und einzufordern.

Die Caritas-Jugendhilfeexperten begrüßen deshalb die Überlegungen der Bundesregierung, ein Individualbeschwerderecht der Betroffenen sozialrechtlich zu verankern, weil damit der Einstieg in ein Ombudschafts- und Unterstützungssystem geschaffen wird. Erfahrungen der Caritas-Initiative „Habakuk - Rechte haben, Recht bekommen“ zeigen, dass solche Anlauf-, Beratungs- und Unterstützungsstellen eine wichtigen Beitrag zum sozialen Verbraucherschutz sein können.

Quelle: Caritas in der Erzdiözese Freiburg

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