Kinder- und Jugendschutz
Jugendmedienschutz muss auch bei digitalen Medien greifen – Neuer Fachbereich bei der BPjM
Mit einem neuen Fachbereich bei der Bundesprüfstelle für jugendgefährdende Medien (BPjM) sollen die Erkenntnisse der Spruchpraxis und deren wissenschaftliche Grundlagen stärker für die Präventions- und Aufklärungsarbeit nutzbar gemacht werden. Zugleich ebnet das Bundesfamilienministerium den Weg für eine Novellierung des Jugendschutzgesetzes.
18.07.2017
Mit Freunden chatten, Fotos teilen und neue Games spielen – Alltag vieler Jugendlicher. Der digitale Wandel und die größtenteils mobile Mediennutzung verlangen dringend zeitgemäße Antworten, um Kindern und Jugendlichen sichere Räume für ein gutes, selbstbestimmtes und unbeschwertes Aufwachsen mit Medien zu ermöglichen. Neben den Chancen und Möglichkeiten ergeben sich auch neue Fragen – zum Beispiel: Ist die neuste App überhaupt geeignet für Kinder? Warum können Kinder einfach von Fremden angeschrieben werden und wie lässt sich vermeiden, dass sie mit verstörenden Inhalten konfrontiert werden? Cybermobbing, sexuelle Belästigung im Netz, exzessive Nutzung digitaler Medien und die Verbreitung persönlicher Daten – was sind die reellen Risiken?
Weiterentwicklung des Jugendmedienschutzes
Um den Auftrag der <link http: www.bundespruefstelle.de external-link-new-window und weitere informationen der> Bundesprüfstelle für jugendgefährdende Medien (BPjM) im Sinne der Herausforderungen des Kinder- und Jugendschutzes im digitalen Zeitalter zukunftsfähig zu gestalten, haben Bundesfamilienministerin Dr. Katarina Barley und die Vorsitzende der Bundesprüfstelle für jugendgefährdende Medien Martina Hannak-Meinke am 18.07.2017 eine Zielvereinbarung geschlossen. Künftig wird bei der Bundesprüfstelle ein neuer Fachbereich mit dem Titel „Weiterentwicklung des Kinder- und Jugendmedienschutzes, Prävention, Öffentlichkeitsarbeit“ eingerichtet.
Die Bundesprüfstelle hat nach dem <link https: www.bmfsfj.de bmfsfj aktuelles alle-meldungen jugendschutzgesetz external-link-new-window zum>Jugendschutzgesetz (JuSchG) den Auftrag, Kinder und Jugendliche vor Medien zu schützen, die einen jugendgefährdenden Inhalt haben, in dem diese in die Liste jugendgefährdender Medien aufgenommen werden (Indizierung). Hiermit gehen umfangreiche Verbreitungs- und Werbebeschränkungen einher.
Jugendmedienschutz auch bei digitalen Medien
Jugendgefährdende Inhalte werden in einem digitalisierten und mobilen Lebensumfeld sehr schnell verbreitet und Teil von Interaktion und Kommunikation in Sozialen Netzwerken. Die Vorsitzende der Bundesprüfstelle Martina Hannak-Meinke weist darauf hin, dass bei der Verwirklichung von Kommunikationsrisiken wie z.B. Mobbing, Grooming, Radikalisierungsprozessen oder Challenges zum selbstverletzenden Verhalten, jugendgefährdende Inhalte sowohl eingesetzt als auch generiert werden.
„Vor diesem Hintergrund müssen wir die Erkenntnisse aus unserer Spruchpraxis und deren wissenschaftlichen Grundlagen noch viel stärker für die Präventions- und Aufklärungsarbeit nutzbar machen und öffentlich vermitteln“, so Martina Hannak-Meinke.
Wie ein aktuelles Monitoring von jugendschutz.net zur Begegnung von Kommunikationsrisiken zeigt, sind Schutzmaßnahmen hiergegen noch unzureichend und sowohl gesetzliche wie untergesetzliche Maßnahmen zur Modernisierung des Jugendmedienschutzes notwendig.
Vernetzung aller gesellschaftlichen Akteure
Hierzu will die BPjM einen Beitrag leisten, wie ihre Vorsitzende betont: „Mit dem neuen Fachbereich richten wir den Fokus sehr zielgerichtet auf einen Beitrag zur Weiterentwicklung des Kinder- und Jugendmedienschutzes, auf Prävention und auf die Stärkung der Öffentlichkeitsarbeit. Mit dieser organisatorischen Maßnahme haben wir den Grundstein gelegt, um auf der Grundlage des gesetzlichen Auftrages der BPjM den aktuellen und künftigen Herausforderungen an einen zukunftsfähigen Jugendmedienschutz kreativ begegnen zu können. “
Der Abschluss der Zielvereinbarung zwischen BMFSFJ und BPjM hinsichtlich der gemeinsamen fachlich-inhaltlichen Strategieplanung ist auch ein Signal, dass ein abgestimmtes Vorgehen unter Beachtung der Zuständigkeiten und Möglichkeiten der vielfältigen Akteure des Kinder- und Jugendmedienschutzes der richtige Weg ist, um hinsichtlich eines guten Aufwachsens mit Medien für Kinder und Jugendliche die Risiken zu minimieren und die Chancen zu stärken.
Handlungsbedarf bei Social Web Diensten
„Jugendmedienschutz im digitalen, mobilen und grenzüberschreitenden Zeitalter kann nur funktionieren, wenn alle gesellschaftlichen Kräfte zusammenarbeiten. Der BPjM kommt hier eine zentrale Rolle zu. Es wird ihre Aufgabe sein, alle entscheidenden Akteure – wie etwa Plattformbetreiber, die Medienaufsicht aber auch Technik und Wissenschaft - in feste Dialogformate zusammenzuführen und einzubinden.“ so Bundesjugendministerin Dr. Katarina Barley.
Die Untersuchungen bei <link http: www.jugendschutz.net external-link-new-window für den jugendschutz im>jugendschutz.net zeigen dringenden Handlungsbedarf: Das Kompetenzzentrum stellt bei allen geprüften und stark genutzten Social-Web-Diensten einen unzureichenden Schutz für junge User fest. Die Betreiber löschen zu wenige Verstöße, konfigurieren die Profile junger User nicht sicher genug und halten keine ausreichenden Hilfesysteme bereit. Die gemeinsam von jugendschutz.net und der Stiftung Warentest durchgeführte Untersuchung von 50 unter Kindern beliebten Smartphone-Spiele-Apps hat ergeben, dass keine einzige als unbedenklich eingestuft werden konnte. Vermeintlich kostenlose Apps haben sich im Ergebnis als Kostenfalle entpuppt, und es mangelt regelmäßig am Kinder- und Datenschutz.
Novellierung des Jugendschutzgesetzes
Mit dem neuen Fachbereich der BPjM ebnet Bundesfamilienministerin Dr. Katarina Barley auch den Weg für die zwischen Bund und Ländern abgestimmte Novellierung des Jugendschutzgesetzes (JuSchG) auf der Grundlage der Eckpunkte der Bund-Länder-Kommission zur Medienkonvergenz.
Bundesfamilienministerin Dr. Katarina Barley: „Für einen modernen und verlässlichen Kinder- und Jugendmedienschutz sind nicht nur die Inhalte im Netz entscheidend. Es geht auch um die sich ergebenden Risiken, wenn Kinder und Jugendliche in Sozialen Netzwerken und über Spiele-Apps in Kontakt treten. Die jungen User brauchen besonderen Schutz und individuelle Förderung. Zusammen mit der Bundesprüfstelle für jugendgefährdende Medien wollen wir Eltern, Kindern und Jugendlichen klare Orientierungshilfen für sichere Online-Kommunikation geben.“
Schon jetzt unterstützt das Bundesfamilienministerium Kinder und Eltern bei der Mediennutzung und -erziehung. Der Medienratgeber „Schau Hin! Was Dein Kind mit Medien macht.“ schätzt aktuelle Entwicklungen am Medienmarkt für Eltern ein: <link https: schau-hin.info external-link-new-window für>www.schau-hin.info.
Das Initiativbüro <link http: www.gutes-aufwachsen-mit-medien.de external-link-new-window gutes aufwachsen mit>Gutes Aufwachsen mit Medien unterstützt pädagogische Fachkräfte und Eltern und stellt Informationen aus Medienerziehung und Medienbildung gebündelt und verständlich aufbereitet zur Verfügung.
Quelle: Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend und Bundesprüfstelle für jugendgefährdende Medien vom 18.07.2017
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