Kinder- und Jugendarbeit

Paritätischer fordert Rechtsanspruch auf Leistungen der Kinder- und Jugendarbeit

Im Zuge der vom Bundesverfassungsgericht verordneten Neuregelung der Hartz IV-Leistungen für Kinder bedarf es aus Sicht des Paritätischen Gesamtverbandes keiner neuen Strukturen und Zuständigkeiten.

17.08.2010

Cover der Broschüre Unter Verweis auf die Sachkompetenz der bestehenden Jugendhilfelandschaft wendet sich der Wohlfahrtsverband gegen die Pläne von Bundessozialministerin Ursula von der Leyen, die Vermittlung von Bildungsleistungen für Kinder aus Hartz IV-Familien bei den Jobcentern anzusiedeln. Der Paritätische schlägt demgegenüber im Rahmen seines Konzepts zur Neugestaltung der Kinderregelsätze vor, die Förderangebote nicht im Rahmen von Hartz IV, sondern im Rahmen des Kinder- und Jugendhilferechts zu garantieren.

Ein umfassendes Konzept zur Neugestaltung der Regelsätze für Kinder im Bezug von Hartz IV legte am 17. August der Paritätische Wohlfahrtsverband in Berlin vor. Neben dem Regelsatz für den laufenden Bedarf und dem Recht auf einmalige Leistungen wie etwa für die Kosten der Einschulung oder ein Kinderfahrrad fordert der Verband insbesondere einen Rechtsanspruch für alle Kinder auf Angebote der Jugendarbeit. Die Zuständigkeit für diese Förderangebote soll bei den Kommunen, nicht bei den Jobcentern liegen.

Bezogen auf die Existenzsicherung mahnte Hauptgeschäftsführer Ulrich Schneider einen grundlegenden Perspektivenwechsel im Bereich der Förderung von Bildung und Erziehung an. Dieser Bereich dürfe nicht in die Regie der Arbeitsagenturen fallen. Es bedürfe vielmehr fachlich versierterer Instanzen, die nah an den Menschen seien. Zudem würden diese sofort benötigt, nicht erst mittelfristig. Die derzeitige Diskussion suggeriere, dass ein Kind mit seiner Chipkarte einfach Förderangebote abrufen könnte. „Es macht keinen Sinn, Gutscheine oder Chipkarten zu verteilen, die vor Ort nirgendwo eingelöst werden können“, kritisierte Schneider. Der Verband wies darauf hin, dass allein zwischen 2002 und 2006 die Zahl der Einrichtungen in der Jugendarbeit um über 7 Prozent zurückgegangen sei. Der Stellenabbau betrug 28 Prozent. Der Rückgang der Zahl der Jugendbildungsstätten betrug sogar 38 Prozent, die in den letzten Tagen viel zitierten kulturpädagogischen Einrichtungen wurden um 22 Prozent abgebaut.

In einem Rechtsanspruch von Kindern auf Maßnahmen der Jugendarbeit sieht der Paritätische Gesamtverbandes ein geeignetes Mittel, diesen Trend zu stoppen. Für Kinder im Hartz IV-Bezug und anderen Haushalten mit niedrigen Einkommen sei zudem die Kostenfreiheit der Maßnahmen zu garantieren.

Quelle: Paritätischer Gesamtverband

ik

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